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Note beim Doktorexamen Von summa cum laude bis rite: Was bedeuten die Promotionsnoten?

Doktoranden und Doktorandinnen feiern ihre gute Promotionsnoten

55 Prozent der Promotionen in Deutschland werden mit der Note „Magna cum laude“ abgeschlossen © jeffbergen / iStock.com

Wer seine Promotion abschließt, erhält dafür eine Note. Was bedeuten magna cum laude, summa cum laude oder satis bene? Sind die Promotionsnoten verschiedener Fakultäten vergleichbar? Wie wichtig ist eine gute Note in der Dissertation?

Veröffentlicht: 27.05.2024

Von: Florian Heil

Artikelinhalt

Promotionsnoten im Überblick

Dissertationen werden in Deutschland traditionell mit lateinischen Noten bewertet. Wie in der Schule gibt es im Prinzip sechs Noten beim Doktorexamen , sie lauten:

  • summa cum laude,
  • magna cum laude,
  • satis bene,
  • insuffizienter oder non sufficit.

Was sie bedeuten, verrät die folgende Tabelle.

Promotionsnoten in Deutschland: Bedeutung

Promotionsnote Bedeutung

Im Ausland wird diese differenzierte deutsche Notenskala nur selten verwendet.

Promotionsnoten: Statistik

Laut Angaben des Statistischen Bundesamts (Bericht „ Prüfungen an Hochschulen “) wurden 2022 in Deutschland insgesamt 27.692 Promotionen abgeschlossen . Davon erhielten die Note

  • Mit Auszeichnung (summa cum laude) : 14,38 Prozent
  • Sehr gut ( magna cum laude ): 55,71 Prozent
  • Gut ( cum laude ): 19,21 Prozent
  • Befriedigend ( satis bene ): 1,97 Prozent
  • Ausreichend ( rite ): 0,21 Prozent

„Endgültig nicht bestanden“ war das Urteil bei 12 Dissertationen (0,04 Prozent); bei 2.360 Disseration ist die Note nicht bekannt (8,52 Prozent).

Aktuelle Promotionsstellen

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Vergleichbarkeit von Promotionsnoten

Zu beachten ist, dass die Bewertungssysteme an den verschiedenen Hochschulen und Fakultäten keinesfalls einheitlich und vergleichbar sind.

  • Nicht jede Promotionsordnung sieht alle Noten vor.
  • Die Übersetzung der lateinischen in klassische Schulnoten kann an den einzelnen Hochschulen bzw. Fakultäten unterschiedlich ausfallen.
  • Die Gewichtung der schriftlichen Arbeit ( Dissertation ) und der mündlichen Prüfung (Verteidigung der Doktorarbeit, Disputation ) ist nicht einheitlich. Macht letztere an manchen Fakultäten bis zu 30 Prozent der Note aus, wirkt sie sich an anderen überhaupt nicht aus (nur bestanden – nicht bestanden).

Hinzu kommt, dass aus der Definition der einzelnen Notenstufe in den jeweiligen Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultät oft nur vage hervorgeht, nach welchen Maßstäben die Bewertungen vergeben werden. So kommt es zu einer sehr ungleichen Verteilung der Promotionsnoten – nicht nur abhängig vom Fachbereich, sondern auch vom Hochschulstandort.

An manchen Fakultäten und an einigen Hochschulen scheint die Bestnote summa cum laude beinahe Standard zu sein, an anderen wiederum hat sie Seltenheitswert. In Ermangelung eines einheitlichen Bewertungssystems mit festen Bewertungskriterien lassen sich Promotionsnoten daher kaum objektiv vergleichen . 

Einige Beispiele: 

  • An der Charité wurden 2023 11,49 Prozent der Dissertationen mit der Höchstnote summa cum laude ausgezeichnet. Knapp 52 Prozent erhielten die Note magna cum laude , knapp 35 Prozent schlossen mit cum laude ab und rund zwei Prozent mit rite .
  • Im Bereich Wirtschaftswissenschaften wird über alle deutschen Hochschulen hinweg ein Drittel aller Dissertationen mit der Höchstnote summa cum laude ausgezeichnet. An der Universität Mannheim waren es zwischen 2016 und 2018 knapp 66 Prozent (bei insgesamt 142 Doktorarbeiten), an der Universität Hohenheim war es im selben Zeitraum nur ein Prozent (bei 86 Doktorarbeiten).
  • An der Universität Heidelberg wurden zwischen 2016 und 2018 16 Prozent aller Doktorarbeiten mit summa cum laude bewertet. Im Fachbereich Germanistik waren es 48 Prozent (von insgesamt 40 Doktorarbeiten), im Fachbereich Zahnmedizin nur zwei Prozent (von insgesamt 108 Doktorarbeiten).

Generell erhält ein Großteil aller Dissertationen eine der drei besten Promotionsnoten, die als Prädikatspromotionen gelten. Rite wird kaum noch vergeben und die Durchfallquote bei Doktorarbeiten liegt fächerübergreifend im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Diese Verteilung ist auch der engen Abstimmung der Dissertationsschrift mit Doktorvater oder -mutter geschuldet, die später oft in der Prüfungskommission sitzen. Der Professor benotet also auch das Ergebnis der eigenen Betreuungsleistung. So greifen in aller Regel frühe Regulierungsmöglichkeiten, die einem totalen Misserfolg vorbeugen. 

Es wurde allerdings seit den 2000ern ein Trend zu einer immer häufigeren Vergabe der Bestnote summa cum laude beobachtet. Kritiker:innen sprachen von einer Bestnoteninflation. Nach Angaben des Instituts für Forschungsinformation und Qualitätssicherung wurden im Zeitraum von 2001 bis 2003 noch 16 Prozent der Promotionen (ohne Medizin und Pharmazie) mit der Höchstnote ausgezeichnet, von 2010 bis 2012 waren es bereits 21 Prozent.

Auch wenn dieser Trend mittlerweile rückläufig ist, ist die Leistungsdichte an der Spitze enorm eng: 2023 wurden immerhin etwa 70 Prozent der Promotionen mit der Note summa oder magna cum laude , also einer 1, abgeschlossen.

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Wann und wo bestimmte Promotionsnoten wichtig sind

Da sich an den Noten der Dissertationen die Qualität der Doktorarbeit nicht zwingend ablesen lässt, büßt auch deren Bedeutung für den Karriereverlauf in der freien Wirtschaft ein. In manchen Fächern, etwa den Wirtschaftswissenschaften , ist der Anteil der Promotionen mit der Bestnote so hoch, dass ein summa cum laude in Bewerbungen für Führungspositionen keine Besonderheit mehr ist.

Arbeitgeber setzen deshalb immer mehr auf eigene Auswahlverfahren und schenken den Promotionsnoten nur noch untergeordnete Beachtung . Generell kommt der Promotionsnote in Fachbereichen, wo mit der Bestbewertung vergleichsweise sparsam umgegangen wird, eine höhere Bedeutung zu. Das ist beispielsweise in der Biologie, der Medizin oder der Geografie der Fall.

Qualifizierte Promotion in der Wissenschaft: Enorm wichtig

Anders verhält es sich in der Wissenschaft. Hier ist die Bewertung der Promotion ein entscheidender Faktor. Wer eine Karriere als Professor:in anstrebt, der muss die in den Landeshochschulgesetzen festgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Gefordert wird dort eine „qualifizierte Promotion“.

Darunter wird üblicherweise eine Promotionsleistung verstanden, die zumindest mit magna cum laude bewertet wurde. Ein summa cum laude ist in der Regel nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings spielen auch andere Eignungsvoraussetzungen eine Rolle bei der Berufung. So finden sich in der Praxis an Fachhochschulen bzw. HAWs auch Hochschullehrer , die ihrer Tätigkeit mit dem Prädikat cum laude nachgehen.

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dissertation mit auszeichnung bestanden

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doktorandenforum.de

Die Noten für die Doktorarbeit

Vielleicht haben Sie es schon einmal gehört »summa cum laude« oder auch »Rite ist Schiete«. Für die Bewertung von Noten gibt es in Deutschland traditionell eigene lateinische Bezeichnungen, die nicht vollständig mit den bekannten deutschen Schulnoten vergleichbar sind. Einige Hochschulen sind zwischenzeitlich dazu übergegangen, deutsche Bezeichnungen zu verwenden - aber auch diese entsprechen in aller Regel nicht dem altbekannten System der Schulnoten von 1 (sehr gut) - 6 (ungenügend).

Gegenüberstellung der Notenbezeichnungen

Welche Noten gerade Ihre Fakultät für Dissertationen vergibt, können Sie der jeweiligen Promotionsordnung entnehmen. Üblicherweise orientieren sie sich an folgendem Aufbau:

lateinische Bezeichnung (Abkürzung)Deutsche Bezeichnung (Abkürzung)entsprechende Schulnote (deutsch)
summa cum laude (s. c. l., scl) mit Auszeichnung /ausgezeichnet oberes sehr gut (1+)
magna cum laude (m. c. l., mcl) sehr gut sehr gut (1)
cum laude (c.l.) gut gut (2)
rite genügend, bestanden befriedigend/ausreichend (3 - 4)
insufficienter ungenügend (nicht bestanden!) mangelhaft-ungenügend (5-6)

Einige Fakultäten verwenden noch abweichende Bezeichnungen für die Bewertung der Dissertationsschrift, diese lauten z.B. opus eximium (»herausragendes Werk«), opus valde laudabile (»sehr lobenswertes Werk«), opus laudabile (»lobenswertes Werk«) und opus idoneum (»geeignetes Werk« sowie sub omni canone (»unterhalb jeden Maßstabs« = nicht bestanden) Die letztgenannte Note spielt zum Glück nur noch im übertragenen Sinne eine nennenswerte Rolle, nämlich in der Redensart »unter aller Kanone«.

Notenspektrum bei Promotionen

In der Praxis ist es vielmehr so, dass die guten Abschlussnoten im Promotionsverfahren überwiegen - schon die oben genannten Definitionen zeigen ja viel Platz an der Spitze und ein eher schmales Mittelfeld, welches die Schulnoten befriedigend und ausreichend mit einer gemeinsamen Stufe abdeckt. Wer sich die Notenverteilung in Promotionsverfahren ganz genau ansehen möchte, kann dies dank der detaillierten Erfassung durch das Bundesamt für Statistik tun - in der kostenlos abrufbaren Fachserie 11 - Prüfungen an Hochschulen werden sie veröffentlicht. Derzeit (August 2013) liegt die Fassung für 2011 vor. Zusammenfassend kann man sagen, dass wohl 60 - 70 % der Promotionsverfahren magna cum laude bzw. cum laude abgeschlossen werden, gute 20 - 30% mit summa cum laude . Die Note rite ist kaum vertreten. Die Zahlen für nicht bestandene Promotionen liegen in vielen Fachbereichen bei 0 - 1 Prozent und scheinen daher - trotz der damit im Einzelnen oft verbundenen Schicksale - in der Gesamtheit vernachlässigbar.

Die geringe Durchfallquote erklärt sich daraus, dass die Dissertationsschrift, die de facto den Hauptteil der zu erbringenden Leistung darstellt, in aller Regel in enger Abstimmung mit dem Doktorvater erstellt wird, der häufig später die Prüfung auch selbst abnimmt. So greifen in aller Regel frühe Steuerungsmöglichkeiten, die einen totalen Fehlschlag ausschließen. Mehr dazu z. B. unter Einreichen .

Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung inspiriert durch den Thread Noten für die Promotion im Forum.

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Eigene Fragen können Sie am besten im Forum stellen…

Gefunden bei https://doktorandenforum.de.

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dissertation mit auszeichnung bestanden

am Fachbereich Chemie

Wissenschaftliche karriere promotion.

Der Fachbereich Chemie bietet Ihnen ausgezeichnete Arbeitsbedingungen und ein spannendes Forschungsumfeld. Der Weg bis zur Erlangung des Doktortitels gliedert sich in mehrere Abschnitte. Was in den einzelnen Abschnitten zu beachten ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

Zwei Wege zur Promotion

Grundsätzlich gibt es an der TU Darmstadt im Fachbereich Chemie zwei verschiedene Möglichkeiten zu promovieren.

  • Traditionell – Promovierende forschen individuell unter der Betreuung eines Doktorvaters/einer Doktormutter und sind nicht durch ein verpflichtendes Studienprogramm gebunden.
  • Strukturiert – Doktorand*innen promovieren im Promotionskolleg Chemie, einem strukturierten Doktorandenprogramm, zumeist in einem Verbund mit anderen Promovierenden.

Für die Promotion gibt es gesetzlich bindende Verordnungen:

Allgemeine Promotionsordnung der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet)

Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Chemie (wird in neuem Tab geöffnet)

1. Vor der Promotion

Sie haben ein geeignetes Promotionsthema und eine*n Betreuer*in am Fachbereich Chemie der TU Darmstadt gefunden. Dann benötigen Sie nun eine*n Co-Betreuer*in (Mentor*in) zur weiteren Unterstützung Ihrer Promotion.

Wer kann die Betreuung oder Co-Betreuung übernehmen?

In der Regel Professor*innen der TU Darmstadt oder einer anderen Universität. Näheres regelt §11 der Promotionsordnung (PO). Auch bestimmte Nachwuchswissenschaftler*innen, apl. Professor*innen oder Privatdozent*innen können eigenständig Promotionen betreuen. In diesem Falle muss der/die Co-Betreuer*in allerdings Professor*in am Fachbereich sein.

Bei Promotionen an externen Forschungseinrichtungen oder in der Industrie verhält es sich etwas anders (siehe §11 PO). Hier ist darauf zu achten, dass der/die Betreuer*in über die notwendigen Qualifikationen verfügt (z.B. Professur an einer anderen Universität). Der Promotionsausschuss entscheidet im Einzelfall.

Nun beginnt der formelle Teil. Sie müssen Ihre Promotion am Fachbereich anmelden. Maßgebend ist hier der Promotionsausschuss (Zusammensetzung siehe §3 PO). Dieser prüft Ihre Voraussetzungen. In der Regel qualifiziert ein abgeschlossenes Masterstudium in Chemie oder verwandten naturwissenschaftlichen Studiengängen mit einer Gesamtnote von unter 2,5 zur Promotion. Bei einem Staatsexamen LaG oder einem FH-Studium setzt der Promotionsausschuss ein Eignungsfeststellungverfahren an. Hier werden die Eignung auf selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten festgestellt sowie eventuell Auflagen erteilt, bestimmte, für die Promotion notwendige Studieninhalte während des ersten Jahres zu absolvieren. Diese Studieninhalte sind zusätzlich zu weiteren Kursen und Veranstaltungen des strukturierten Doktorand*innenprogramms (siehe unten) zu absolvieren.

Um formell mit Ihrer Promotion beginnen zu können, müssen Sie sich als Promovend*in am Fachbereich anmelden, und zwar zu Beginn der Promotionsarbeit. Die Registrierung sowie die Annahme als Doktorand*in sind verpflichtend.

To-Do Liste:

1. Füllen Sie zunächst den Antrag auf Annahme als Doktorand*in/Betreuungszusage aus.

Antrag auf Annahme als Doktorand*in/Betreuungszusage

Application for acceptance as a PhD candidate

2. Registrieren Sie sich dann online auf den zentralen Seiten der TU Darmstadt, um dort Ihre Daten zu übermitteln. Sie haben die Wahl sich als Promovierende*r zu registrieren oder sich als Promovierende*r zu immatrikulieren.

Online-Registrierung

3. Richten Sie dann das Gesuch um Annahme als Doktorand*in an das Studienbüro (Frau Anna Dimitrov) des Fachbereichs Chemie.

Mit der Bestätigung über die Annahme als Doktorand*in können Sie sich später – freiwillig – als Promotionsstudierende*r an der TU Darmstadt einschreiben/immatrikulieren.

2. Während der Promotion – Promotionskolleg Chemie

Der Fachbereich bietet ein strukturiertes Doktorand*innenprogramm für alle Promovenden an, das Promotionskolleg Chemie. Das Promotionskolleg Chemie ist so konzipiert, dass Kollegiat*innen neben der Ausbildung durch forschende Tätigkeiten zusätzlich ausreichend breite und vertiefte Fachkenntnisse und berufstypische Schlüsselqualifikationen in den Bereichen Lehre, Präsentation, Führung, Zeit- und Projektmanagement erwerben können.

Zudem sieht die Studienordnung des Promotionskollegs für besonders leistungsstarke Bachelorabsolvent*innen einen studienzeitverkürzenden Einstieg mit direktem Übergang vom Masterstudium in die Forschungsphase der Promotion vor. Dieser besteht aus einem einjährigen Vorbereitungsstudium, das aus Lehrveranstaltungen in zwei Hauptfächern besteht und ermöglicht im Prinzip den Zugang zur Promotion ohne Masterabschluss.

Eine ausführliche Beschreibung des Promotionskollegs Chemie und einen Studienplan finden Sie hier.

Studienordnung und Studienplan des Promotionskollegs Chemie (wird in neuem Tab geöffnet)

Zielvereinbarung:

Zu Beginn der Promotion unterzeichnen Promovend*in und Betreuende eine Vereinbarung, die die jeweiligen Rechte und Pflichten festlegen. Das Ziel ist es, dass Promovenden und Betreuende in einer strukturierten Zusammenarbeit das wissenschaftliche Projekt so gestalten, dass es erfolgreich in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen abgeschlossen werden kann.

Leitfaden Zielvereinbarung Promotionskolleg Chemie (wird in neuem Tab geöffnet)

Formular Zielvereinbarung Promotionskolleg Chemie

Betreuungswechsel:

Sollte im Verlauf der Promotion ein Wechsel der/des Betreuenden oder Co-Betreuenden notwendig werden, kann dies auf Antrag an den Promotionsausschuss erfolgen. Dazu ist erforderlich, dass die bisherigen und zukünftigen Betreuenden über den Wechsel informiert wurden und diesen schriftlich bestätigen. Bei auftretenden Konflikten erhalten alle Beteiligten die Möglichkeit, vor der Entscheidung des Promotionsausschusses ihren Standpunkt darzulegen.

3. Abfassen der Dissertationsschrift

Nach Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit haben Sie zwei Möglichkeiten, diese als Promotion am Fachbereich einzureichen:

Monographie:

Bei dieser Form handelt es sich um ein eigenständiges Werk, das meist aus einer Einleitung, Material- und Methodenteil, Ergebnissen sowie einer Diskussion besteht. Eingerahmt wird das Ganze von einer Zusammenfassung sowie einem Literaturteil. Wichtig ist, dass diese Arbeit nur eigene Ergebnisse enthält und alle fremden Anteile als solche markiert und angegeben sind (neben Literaturzitaten zum Beispiel fremde Abbildungen u.ä.). Falls Abbildungen aus anderen Werken übernommen werden, ist von dem/der Verfasser*in die Rechteübertragung zu gewährleisten.

Kumulative Dissertation:

Hierbei handelt es sich um eine Sonderform, die der Zustimmung des Promotionsausschusses bedarf. Sind während der Dissertation mindestens drei Publikationen als Erstautor*in mit originären Forschungsergebnissen in begutachteten internationalen Fachzeitschriften erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen, können diese als kumulative Dissertation zusammengefasst und eingereicht werden. Wichtig ist hierbei, dass die Arbeiten im Rahmen der Dissertation entstanden und Sie auf mindestens drei Publikationen als Erstautor*in genannt sind.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss vor der Einreichung ein Antrag auf kumulative Dissertation beim Promotionsausschuss gestellt werden. Hierfür muss gewährleistet sein, dass Ihr Eigenanteil an allen enthaltenen Publikationen eindeutig und rechtssicher bestimmt wird. Deshalb wird von der PO eine Erklärung gefordert, in der Sie für jede Publikation detailliert Ihren Beitrag erläutern. Weitere unveröffentlichte Arbeiten können als zusätzliche Kapitel der kumulativen Arbeit angefügt werden, dürfen aber nur Eigenleistungen des Promovierenden enthalten und müssen von diesem selbstständig verfasst werden. Weiterhin sollen beim Abfassen einer kumulativen Dissertation in einer umfassenden Einleitung, Diskussion und Zusammenfassung der Gesamtrahmen der Dissertation dargestellt und die einzelnen Studien in Zusammenhang gestellt werden.

Antrag auf kumulative Dissertation ; Applicaton cumulative dissertation

Selbstregistrierung zur kumulativen Sprechstunde via Zoom

Die Dissertationsschrift kann sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfasst werden. Zur Publikation auf dem Hochschulpublikationsserver wird eine Zusammenfassung in beiden Sprachen benötigt. Die Dissertation ist im Corporate Design der TU Darmstadt anzufertigen.

Das Titelblatt der Dissertation muss bestimmte Informationen enthalten:

Vorgaben zum Titelblatt (wird in neuem Tab geöffnet) ; Vorlage Titelblatt ; Template cover sheet

Weiterhin muss die Dissertation eine rechtlich bindende Erklärung enthalten, dass die Arbeit abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen selbstständig verfasst wurde. Diese muss aus rechtlichen Gründen auf Deutsch erfolgen, eine englische Übersetzung kann ergänzt werden.

Erklärung zur Dissertation ; Declaration

4. Promotionsprüfung

Mit der Abgabe der Dissertationsschrift beginnt die letzte Phase Ihrer Promotion. Wenden Sie sich hierzu frühzeitig an Frau Dimitrov, um die notwendigen Schritte für die Einreichung zu besprechen! Im Folgenden sind die Abläufe kurz skizziert. Folgende Unterlagen müssen im Studienbüro (Frau Dimitrov) eingereicht werden, die im Merkblatt „Zulassung zur Promotionsprüfung“ zusammengefasst sind:

Merkblatt Zulassung zur Promotionsprüfung (wird in neuem Tab geöffnet) ; Instruction sheet PhD examination (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (wird in neuem Tab geöffnet) ; Application for PhD examination (wird in neuem Tab geöffnet) inklusive der Unterschriften aller Prüfungskommissionsmitglieder.
  • Acht Ausfertigungen der Dissertation als dokumentenechte Buchbindung (Hardcover) für das Dekanat, die Referent*innen und die Prüfer*innen
  • Lebenslauf mit Übersicht des Bildungsweges
  • Ein Nachweis über die Zahlung der Promotionsgebühr von 100 Euro. Kontodaten: TU Darmstadt, Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt, Projektnummer: 40100191, IBAN: DE36 508 501 500 000 704 300
  • Im Falle der Teilnahme am Promotionskolleg Chemie die Zusammenfassung der Leistungen der Forschungsphase sowie die Fachrichtung des Nebenfachs
  • Für das Dekanat muss eine zu den gedruckten Exemplaren identische elektronische Fassung eingereicht werden (USB-Stick im Umschlag mit Name, Vorname, Fachgebiet und Promotionsdatum)
  • Deckblatt der Dissertation mit deutschem und englischem Titel
  • Erklärung gemäß Promotionsordnung (unterschrieben)
  • Bei kumulativer Promotion bitte die Bestimmungen in der Promotionsordnung der TU Darmstadt und die Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs Chemie zur Promotionsordnung beachten und den Antrag auf Promotion um den Antrag auf „kumulative Promotion“ ergänzen (siehe Punkt 3)
  • Bei externen Bewerber*innen, d.h. die ihren promotionsfähigen Abschluss an einer anderen Universität absolviert haben, sind zusätzlich beglaubigte Kopien über den Nachweis der erworbenen Hochschulreife, Urkunde und Zeugnis des Bachelor-Abschlusses und Master-Abschlusses einzureichen.

Beide Referierenden erstellen unabhängig voneinander Gutachten über die Promotion, welche dem Dekan bzw. der Dekanin zugeleitet werden. Darin werden entweder die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit empfohlen. Bei Annahme erfolgt eine Bewertung mit den Noten: ausgezeichnet; sehr gut; gut; genügend.

Wenn beide Gutachten die Arbeit als „ausgezeichnet“ bewerten, kann dieses Prädikat auch für die Gesamtnote in Betracht gezogen werden. Hierfür muss ein drittes, externes Gutachten eingeholt werden, dass von einer fachlich kompetenten Wissenschaftlerin oder einem fachlich kompetenten Wissenschaftler einer anderen Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung erstellt wird. Dieses Gutachten wird dann zusammen mit einer Erklärung zu möglichen Interessenskonflikten dem Promotionsausschuss vorgelegt. Weiterhin muss für das Prädikat „ausgezeichnet“ eine Veröffentlichung mit Ihnen als Erstautor in einer begutachteten Zeitschrift publiziert oder zur Publikation angenommen worden sein.

Nach Erhalt der Gutachten werden diese zwei Wochen zur Einsichtnahme durch die Professor*innen und berechtigten Mitglieder des Fachbereichs ausgelegt. In dieser Zeit können Stellungnahmen oder Sondergutachten vorgelegt werden. Nach Ende der Auslagefrist entscheidet die Prüfungskommission über die Annahme der Dissertation. Die Prüfungskommission wird vom Promotionsausschuss eingesetzt und setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Vorsitzender bzw. eine Vorsitzende aus der Gruppe der hauptamtlichen Professor_innen des promotionsführenden Fachbereichs
  • die Referierenden der Dissertation
  • zwei weitere Professor*innen der TU Darmstadt oder anderer Universitäten, ausgewiesene Nachwuchswissenschaftler*innen und Gruppenleiter*innen des Fachbereichs sowie führende Wissenschaftler*innen anerkannter außeruniversitärer Forschungseinrichtungen; die Voraussetzungen werden in §11 der PO festgelegt

Die Mehrheit der Mitglieder der Prüfungskommission muss aus der Gruppe der hauptamtlichen Professor*innen der TU Darmstadt stammen. Ist die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende verhindert, übernimmt ein Mitglied der Prüfungskommission aus dieser Gruppe die Funktion. Die beiden weiteren Kommissionsmitglieder (Prüfer*innen) können – nach Rücksprache – von Ihnen vorgeschlagen werden. Nachträgliche Änderungen der Kommission bedürfen der Zustimmung des Promotionsausschusses.

Die Prüfungskommission entscheidet über Annahme, Änderung oder Ablehnung der Dissertation, führt die Disputation durch und bewertet die Promotionsleistungen. Sie entscheidet, ob die Disputation zu wiederholen ist, und legt die Auflagen für die Veröffentlichung der Dissertation fest.

Die mündliche Prüfung ist öffentlich und beginnt mit einem 30-minütigen Vortrag, in dem Sie das Thema und die Resultate Ihrer Arbeit vorstellen. Anschließend findet ein Prüfungsgespräch statt, während dessen Sie Ihre Arbeit gegenüber den Kommissionsmitgliedern verteidigen. Dabei werden auch Themen aus dem weiteren wissenschaftlichen Umfeld Ihrer Dissertation einbezogen. Die Verteidigung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Nach Ende der Disputation, die nicht länger als eine Stunde dauern sollte, legt die Kommission in nicht-öffentlicher Sitzung das Gesamturteil der Promotion fest. Dabei fließen die Bewertung des Prüfungsvortrages und -gespräches sowie die schriftlichen Gutachten ein.

Folgende Bewertungen sind möglich:

mit Auszeichnung bestanden

sehr gut bestanden

gut bestanden

nicht bestanden

Eventuell werden noch Auflagen festgelegt, die vor Veröffentlichung der Dissertation erfüllt werden müssen. Die Erfüllung der Auflagen wird von der/dem Erstreferierenden geprüft. Die Veröffentlichung soll innerhalb eines Jahres in der Regel über den Hochschulpublikationsserver der TU Darmstadt erfolgen. Näheres regelt §19 der PO.

5. Nach der Disputation: Auflagen und Veröffentlichung

Nach der Disputation bzw. nach erfolgten Änderungen legen Sie die Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten der/dem Erstbetreuenden zur Unterschrift und damit zur Genehmigung der Veröffentlichung dieser Version vor.

Unter Versionsangabe ist hier der Name der aktuellen Version des Files, das bei der ULB hochgeladen wird, anzugeben.

Geben Sie die Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten im Studienbüro (Frau Anna Dimitrov) ab. Sie wird dann an TUprints weitergeleitet.

Registrieren Sie sich bei TUprints und folgen Sie den Hinweisen zur Veröffentlichung der Dissertation auf der ULB-Seite

TUprints der ULB Darmstadt

Wichtige Formulare & Dokumente

Antrag auf Annahme als Doktorand*in / Betreuungszusage ; Application for acceptance as doctoral candidate

Zielvereinbarung Promotionskolleg Chemie

Merkblatt „Zulassung zur Promotionsprüfung“ (wird in neuem Tab geöffnet) ; Instruction Sheet „PhD examination“ (wird in neuem Tab geöffnet)

Antrag auf kumulative Dissertation ; Application Cumulative Dissertation

Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung (wird in neuem Tab geöffnet) ; Application for PhD examination (wird in neuem Tab geöffnet)

Vorlage Titelblatt der Dissertation , Template Cover Sheet

Vorlage Erklärung zur Dissertation ; Template Declaration

Anna Dimitrov

Sprechzeiten: di. + do. 10.00-11.30 uhr. sommerurlaub: 05.08.24 - 23.08.2024 (keine einreichungen promotion)..

dissertation mit auszeichnung bestanden

pruefung@chemie.tu-...

work +49 6151 16-21005 fax +49 6151 16-21128

Work L2I02 C4 Peter-Grünberg-Str. 4 64287 Darmstadt

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Bewertung und Benotung der Dissertation: Was passiert nach der Abgabe der Doktorarbeit?

Die letzten Schritte des Promotionsverfahrens: Abgabe, Bewertung, Benotung und Veröffentlichung der Doktorarbeit – Erfahrungen unserer Expertin.

„Und jetzt? Die Arbeit hat mich geprägt. Jeder Moment ohne sinnvolle Betätigung wirkt danach wie verlorene Zeit.“ Dr. Martina Park, ehem. Doktorandin ( Quelle )

Benotung Doktorarbeit: Die letzten Schritte des Promotionsverfahrens

Relativ am Anfang des Promotionsverfahrens steht das Verfassen der Dissertation, verbunden mit intensiver Forschung und umfangreichen Auswertungen, in jedem Fall aber mit viel Schreibarbeit. Doch nach der Abgabe der fertiggestellten Arbeit ist das Promotionsverfahren noch nicht beendet – auch wenn die Einreichung sicherlich einer der wesentlichen Schritte im Promotionsverfahren ist, dessen Erledigung daher auch die meiste Genugtuung bereitet, hängt die Benotung der Doktorarbeit noch von weiteren Faktoren ab.

„Die Endphase ist äusserst strapaziös. […] Das Hochgefühl nach der Abgabe muss man sich gönnen.“ Helga Knigge-Illgner, Psychologin und Promotionscoach ( Quelle )

Neben der Bewertung stehen nach der Abgabe der Doktorarbeit allerdings oft noch Prüfungen — das Rigorosum — und die Verteidigung der Doktorarbeit an — die Disputation. Die Dissertationsschrift muss veröffentlicht werden und erst dann steht der Verleihung der Promotionsurkunde als dem offiziellen Abschluss des Promotionsverfahrens und der Benotung nichts mehr im Wege.

Je nach Universität können sich die einzelnen Schritte in Details unterscheiden. So sind nicht in jedem Fall zusätzliche mündliche Prüfungen erforderlich. Allerdings können Auflagen vorhanden sein, die im Vorfeld beachtet werden müssen. Der erste Verfahrensschritt, der auf die Abgabe der Doktorarbeit folgt, ist jedoch im Regelfall die Bewertung der Arbeit.

Themenhub Doktorarbeit

  • Doktorarbeit schreiben
  • Zulassungsvoraussetzungen Promotion
  • Intern oder extern promovieren?
  • Forschungslücke finden
  • Exposé der Doktorarbeit
  • Doktormutter oder Doktorvater finden
  • Zeitplan für die Doktorarbeit
  • Software für die Doktorarbeit
  • Formatierungsregeln für die Doktorarbeit
  • Gliederungsempfehlungen für die Doktorarbeit
  • Zitation in der Doktorarbeit
  • Doktorarbeit Korrekturlesen lassen
  • Fertigstellung der Doktorarbeit
  • Doktorgrade erläutert
  • Erfahrungsbericht Promotion
  • Formatvorlage Doktorarbeit

Bewertung der Dissertation | Was bedeutet die Benotung?

  • Nach der Einreichung der Doktorarbeit folgt im nächsten Schritt deren Bewertung . Diese wird in der Regel von drei Gutachterinnen und Gutachtern durchgeführt, die nach dem Lesen der Arbeit ein schriftliches Gutachten erstellen, an dessen Ende sich eine Note befindet. Eine bzw. einer der Begutachtenden ist immer diejenige Professorin oder derjenige Professor, die bzw. der die Arbeit betreut hat. Weitere Gutachterinnen und Gutachter können — je nach Universität — auch von der Promovierenden oder dem Promovierenden selbst vorgeschlagen werden.
  • Die Bewertungsrichtlinien sind denen einer Masterarbeit ähnlich, allerdings wird der Fokus bei einer Dissertation noch mehr auf die wissenschaftliche Originalität und die Selbständigkeit bei der Wahl und der Bearbeitung der Fragestellung gelegt.
  • Bei einigen Universitäten kann es erforderlich sein, eine Publikation bei einem angesehenen wissenschaftlichen Journal erfolgreich eingereicht zu haben.
  • Dass alle formalen Vorgaben eingehalten werden müssen, versteht sich von selbst— genau wie die Plagiatsfreiheit .
  • Unterscheiden sich die Gutachten stark oder wird von beiden die Arbeit mit , summa cum laude ‘ bewertet, wird in der Regel ein Drittgutachter

Die Benotung von Doktorarbeiten entspricht nicht dem aus der Schule oder dem Studium bekannten Notensystem. Es gibt eine Benotung in Form einer lateinischen Bezeichnung . Diese Bezeichnungen variieren je nach Promotionsordnung der jeweiligen Universität, werden aber meist folgendermassen verwendet:

  • magna cum laude: Die Bewertung ‚magna cum laude‘ entspricht einem ‚sehr gut‘ und würde demnach im regulären Notensystem der Note 1 gleichkommen.
  • Ergänzend kann auch das Prädikat ‚summa cum laude‘  vergeben werden, das dem  ‚magna cum laude‘  noch übergeordnet ist.
  • cum laude: Auf die Note 1 folgt bekanntlich die 2 – sie steht, wie auch im Schulsystem, für ‚gut‘.
  • rite: Mit ‚rite‘ wird eine 3 oder die Einschätzung ‚ genügend ‘ bzw. ‚ bestanden ‘ oder ‚ ausreichend ‘ ausgedrückt. An manchen Universitäten wird zwischen einem ‚cum laude‘ und einem ‚rite‘ noch die Note ‚ satis bene ‘ vergeben.
  • non sufficit: Diese Benotung wird auch als ‚ insufficienter‘  oder  ‚non probatum‘  bezeichnet und bedeutet, dass die abgegebene Doktorarbeit nicht bestanden worden ist.

Mit der Dissertation nach jahrelanger Arbeit durchfallen zu können, mag im ersten Moment erschreckend klingen, kommt aber nur selten vor . Im Jahr 2017 wurden von 28.411 Promotionen an deutschen Universitäten lediglich 7 nicht bestanden ( Auswertung des statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2017 (ab S. 181)  . In der Regel arbeiten die Doktorandinnen und Doktoranden eng mit ihren Betreuerinnen und Betreuern zusammen, so dass diese Gefahr frühzeitig abgewendet werden kann.

Auslagezeitraum : Ist die Dissertation begutachtet, wird sie zusammen mit den Gutachten für einen in der Promotionsordnung festgelegten Zeitraum ausgelegt – meist zwei Wochen während der Vorlesungszeit, bzw. vier Wochen in den Semesterferien – und so der Universitätsöffentlichkeit (genauer den promovierten Mitgliedern der jeweiligen Fakultät) zugänglich gemacht .

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Rigorosum, verteidigung und veröffentlichung der doktorarbeit.

Nach der Bewertung und der Auslage folgt – sofern die Prädikate in den Gutachten nicht zu stark voneinander abweichen und die Dissertation übereinstimmend mit ‚bestanden‘ bewertet wurde – das Rigorosum . Dieser Begriff ist dem Wortsinn nach als ‚ strenge Prüfung ‘ zu definieren. Das Rigorosum ist heutzutage nicht mehr an allen Universitäten Teil des Promotionsverfahrens. Meist erfolgt das Rigorosum, wenn sich Master- und Promotionsstudiengang deutlich unterscheiden. An einigen Universitäten folgt direkt auf die Abgabe der Doktorarbeit – nach positivem Ausgang des Bewertungsprozesses – deren Verteidigung oder Disputation . Erst nach deren Bestehen kann die Arbeit veröffentlicht werden.

Hinweis Wenn alle Bewertungen – also sowohl die von der Dissertation selbst als auch jene von Rigorosum und Verteidigung – sehr gut sind (oder ausgezeichnet), so kann die Auszeichnung ‚summa cum laude‘ als abschliessende Bewertung vergeben werden.
  • Ist ein Rigorosum erforderlich, stimmen Sie im Normalfall die Inhalte dieser mündlichen Prüfung mit Ihren Prüfern ab. So ist es etwa je nach Universität und jeweiliger Promotionsordnung möglich, dass ein bis zwei Fachgebiete für das Rigorosum festgelegt werden. Diese mündliche Prüfung bezieht sich also nicht explizit auf das Themengebiet, das in der Dissertation bearbeitet wird – Anknüpfungspunkte gibt es aber in der Regel.
  • Wurde das Rigorosum bestanden oder ist keine solche Prüfung vorgesehen, folgt als nächster Schritt die Verteidigung der Dissertation , die auch als Disputation oder Kolloquium bezeichnet wird und öffentlich ist. Sie sollten unbedingt die Möglichkeit nutzen , mindestens einmal an einer Disputation teilzunehmen . Sie können sich so bereits ein Bild davon machen, was Sie erwartet. Im Laufe der Verteidigung werden der wissenschaftliche Stellenwert der Arbeit und der Beitrag, den die Doktorarbeit innerhalb des Forschungsgebiets leistet, dargelegt. In diesem Rahmen werden auch offene Fragen beantwortet und es können Diskussionen geführt werden. Zudem können die Gutachterinnen und Gutachter hier (letztmalig) Änderungswünsche und Korrekturbedarf mitteilen, den sie in Bezug auf die eingereichte Doktorarbeit sehen. Sofern vorhanden, wird der besprochene Überarbeitungsbedarf dann in Form von Auflagen dokumentiert, die vor Veröffentlichung der Dissertation zu berücksichtigen sind.
  • Die Veröffentlichung ist der letzte Schritt im Promotionsverfahren, der nach der Abgabe der Doktorarbeit noch eines nennenswerten aktiven Zutuns vonseiten der bzw. des Promovierenden bedarf. Bei der Veröffentlichung der Dissertation geht es darum, die Arbeit der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Erforderlich hierfür ist im Wesentlichen die Abgabe einer bestimmten Anzahl an Pflichtexemplaren der Arbeit, wobei die genaue Anzahl und die Einreichungsmodalitäten in der Promotionsordnung der Universität festgelegt sind.
  • Unterschieden wird dabei häufig zwischen den Möglichkeiten der gedruckten und der elektronischen Veröffentlichung . Während die elektronische Veröffentlichung im Wesentlichen Anforderungen an die einzureichende PDF-Datei stellt und nur eine begrenzte Anzahl Pflichtexemplare erfordert, bedarf es im Falle einer gedruckten Veröffentlichung mehrererPflichtexemplare, die der Bibliothek der Universität zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, mit einem gewerblich tätigen Verlag zusammenzuarbeiten, der die Dissertation regulär veröffentlicht und dann unter anderem auch die Bereitstellung der Pflichtexemplare übernimmt. Voraussetzungen für eine Verlagsveröffentlichung sind je nach Verlag oftmals eine gute bis sehr gute Gesamtbewertung und, dass die Arbeit thematisch in das Verlagsportfolio passt. Wir bieten Ihnen auch aktive Hilfe bei Ihrer   Veröffentlichung  
  • Nach der Übergabe der Pflichtexemplare gilt die Doktorarbeit als veröffentlicht. Daraufhin wird alsbald der Doktortitel mit einer Promotionsurkunde verliehen , häufig im Rahmen der nächstfolgenden Absolventenfeier der Universität. Erst ab dem Tag des Erha lts der Promotionsurkunde darf der Doktortitel, der damit verliehen wurde, offiziell geführt werden.

Verfahrensschritte nach Abgabe der Doktorarbeit – von der Note bis zur Urkunde

Kurz zusammengefasst gestaltet sich das weitere Verfahren nach der Einreichung der Dissertation im Regelfall wie folgt:

  • Bewertung der Doktorarbeit, Benotung (Notenfindung individuell, meist drei Begutachtende, schriftliches Gutachten)
  • Rigorosum (nichtöffentliche mündliche Prüfung(en), ggf. in mehreren Fachgebieten)
  • Disputation / Kolloquium (öffentliche Verteidigung der Dissertation)
  • Veröffentlichung (Einreichung von Pflichtexemplaren, ggf. unter Berücksichtigung von Auflagen)
  • Übergabe der Promotionsurkunde (offizielle Verleihung des Doktortitels, etwa im Rahmen einer Absolventenfeier)

Psychologische Folgen nach Einreichung der Doktorarbeit

Während der Bearbeitung der Dissertation gibt es keine schönere Aussicht, als die Dissertation eingereicht zu haben. Endlich können all die Dinge, die während des Schreibens liegen geblieben sind, nachgeholt werden. Endlich ist wieder Zeit für andere Aktivitäten. Endlich kann wieder Hobbys nachgegangen werden.

So verlockend das auch während des Arbeitsprozesses erscheinen mag: Nach der tatsächlichen Abgabe der Doktorarbeit fühlen sich viele ausgebrannt, leer und antriebslos. Dieses Gefühl von Leere kann fortan jeden einzelnen Tag dominieren. Alle Tätigkeiten, die nicht dem Zweck der Fertigstellung der – jetzt abgeschlossenen – Dissertation dienen, erscheinen nicht bedeutsam genug, um sie in Angriff zu nehmen. Hinzu kommt, dass nach dem oft wochenlangen oder gar monatelangen intensiven Schreiben an der Doktorarbeit in der Endphase eine ausgeprägte Antriebslosigkeit besteht – die sich auch anfühlen kann wie ein Burnout. Doch das ist völlig normal.

„Danach spüren viele eine Leere. Am besten konzentriert man sich dann wieder auf Dinge, die während der Promotion in den Hintergrund getreten sind.“ Helga Knigge-Illgner, Psychologin und Promotionscoach ( Quelle )

Auch wenn es schwerfällt, sollten Sie in dieser Situation Dinge in Angriff nehmen, die während der Bearbeitung der Dissertation in den Hintergrund gerückt sind. Ob es nun Haushalt, die Steuererklärung, der vernachlässigte Sport oder die Weiterbearbeitung eines vor der Dissertation begonnenen Romans ist – Tätigkeiten, auf die Sie (notgedrungen) verzichtet haben, sollten Sie in dieser Zeit bewusst wieder aufgreifen. Eine weitere hilfreiche Möglichkeit ist es, sich mit Bekannten, Freunden und Familie zu umgeben. Diesegeben nach der Abgabe der Doktorarbeit eine andere Sicht auf das Leben und tragen so zu einer gewissen Ablenkung und Auflockerung bei.

Daneben treten auch weitere Aufgaben wieder mehr in den Vordergrund – etwa familiäre Verpflichtungen innerhalb einer Beziehung und ggf. gegenüber Kindern sowie auch banale Aspekte des Alltags wie Einkäufe und Haushalt.

Und so endet der Zustand der Leere und Antriebslosigkeit oftmals schon nach wenigen Wochen und das Leben, das sich über mehrere Jahre in einer Art Ausnahmezustand befand, verläuft wieder in geregelten Bahnen. Darüber hinaus stehen irgendwann nach der Abgabe der Dissertation auch die Verteidigung und die abschliessenden Schritte vor dem tatsächlichen Ende des Promotionsverfahrens an.

Nach Abschluss des Promotionsverfahrens

Das Promotionsverfahren endet mit der Verleihung des Doktortitels und dem Erhalt der Promotionsurkunde. Jetzt können Sie endlich das Klingelschild und Ihre Ausweise und Versicherungskarten anpassen. Wenn Sie noch keine feste Anstellung zumindest in Aussicht haben, stellt sich für Sie als frischgebackene Doktor*in die Frage, wie es beruflich weitergehen soll.

Hinweis Nur rund ein Prozent der Bevölkerung in Deutschland verfügt über einen Doktortitel. Das entspricht einer Anzahl von rund einer Dreiviertelmillion Personen.

Sie können der akademischen Umgebung treu bleiben, indem Sie eine Karriere im Bereich der Forschung und Lehre anstreben. Zum Beispiel könnte im Kontext einer Postdoc-Anstellung intensiv geforscht oder eine Lehrtätigkeit forciert werden – und langfristig könnten Sie eine Habilitation anstreben. Alternativ haben Sie die Option, in die Wirtschaft einzusteigen, also – auch als Berufsanfänger – verstärkt praktische Erfahrungen zu sammeln und durch eine Anstellung in einem wirtschaftsstarken Unternehmen auch finanziell von dem erlangten Wissen zu profitieren. Je nach gewähltem Beruf verbessern sich die Verdienstaussichten mit einem Doktortitel enorm, wie die folgende Infografik zeigt:

Was bringt der Doktor Grafik

Quelle: https://de.statista.com/infografik/15599/auswirkungen-des-abschlusses-auf-das-gehalt/

Starten Sie durch. Sie haben bewiesen, dass Sie sich selbständig und intensiv über einen längeren Zeitraum– und vor allem äusserst erfolgreich – mit einem Problem auseinandersetzen können und eine Lösung dafür finden – ein Pfund, mit dem Sie wuchern sollten.

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Von der Disputation bis zur Urkundenausgabe

Zusammensetzung der promotionskommission.

Für jede Disputation bestellt der Promotionsausschuss eine Promotionskommission. Er benennt außerdem eines ihrer Mitglieder für den Vorsitz. In der Regel übernimmt eine gutachtende Person den Vorsitz. Die Betreuungsperson kann die Mitglieder der Promotionskommission über das Dekanat vorschlagen.

Die Promotionskommission kann mit Eröffnung des Hauptverfahrens bestellt werden. Sie muss spätestens bis zur Annahme der Dissertation bestellt sein. Hierfür ist das Formular zur Zusammensetzung der Promotionskommission (auch als PDF ) auszufüllen.

Die Promotionskommission setzt sich zusammen aus

  • den Gutachtenden und
  • zwei oder drei weiteren Mitgliedern.

Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder muss aus hauptamtlich an einer Universität forschenden oder lehrenden Professorinnen bzw. Professoren bestehen.

Mitglieder der Promotionskommission

Mitglieder der Promotionskommission sind

  • Professorinnen bzw. Professoren aus dem zuständigen oder einem anderen Fachbereich der Universität Kassel,
  • Juniorprofessorinnen bzw. -professoren, Seniorprofessorinnen bzw. -professoren oder außerplanmäßige Professorinnen bzw. Professoren aus dem zuständigen Fachbereich,
  • Professorinnen bzw. Professoren im Ruhestand, Honorar- und Vertretungsprofessor:innen,
  • Privatdozentinnen bzw. -dozenten, die der Universität Kassel nicht in besonderer Weise verbunden sind,
  • promovierte Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler mit besonderen wissenschaftlichen Leistungen.

Soweit sie an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen hauptamtlich forschen und/oder lehren können als Mitglieder der Promotionskommission auch bestellt werden

  • Professorinnen bzw. Professoren, die nicht der Universität Kassel angehören,
  • habilitierte Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler,
  • promovierte Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler.

Es ist zu beachten, dass die Vorschläge seitens der Betreuungsperson zur Besetzung der Prüfungskommission nicht immer berücksichtigt werden und die bzw. der Vorsitzende des Promotionsausschusses sich vorbehält, ggf. andere als die vorgeschlagenen Mitglieder einzusetzen.

Wer terminiert die Disputation?

Die Disputation findet in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Auslagefrist der Dissertation und frühestens eine Woche nach Bekanntgabe des Prüfungstermins statt. Der Termin wird vom Dekanat des zuständigen Fachbereichs nach Ablauf der Auslagefrist und nach erfolgter Annahme durch den Promotionsausschuss festgesetzt. Der Termin wird vorher zwischen promovierender Person, Promotionskommission und Dekanat abgestimmt. Dabei ergreift oft entweder die Betreuungsperson oder die promovierende Person die Initiative.

Als zeitliche Planungshilfe kann der Disputationsrechner herangezogen werden.

Steht der Termin der Disputation, lädt das Dekanat des zuständigen Fachbereichs hochschulöffentlich ein.

Wann und wie findet die Disputation statt? (Ablauf der Disputation)

Die Disputation

  • findet in der Regel in Präsenz statt.
  • findet in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Auslagefrist der Dissertation statt.
  • ist hochschulöffentlich. Auf Antrag können auch Nichtmitglieder der Hochschule daran teilnehmen.
  • findet vor einer Promotionskommission statt, die vom Promotionsausschuss bestellt wird.
  • besteht aus der Verteidigung der Dissertation durch die promovierende Person, die dabei auch auf ausgewählte Probleme des Fachs und angrenzender Gebiete anderer Fachbereiche sowie den Forschungsstand eingeht.
  • dauert in der Regel eineinhalb Stunden, maximal zwei Stunden.

Als zeitliche Planungshilfe kann der Disputationsrechner genutzt werden.

In begründeten Ausnahmefällen sind folgende Formate möglich:

  • Disputation mittels Videokonferenz: Sämtliche Mitglieder der Promotionskommission und die promovierende Person nehmen online an der Disputation teil.  
  • Disputation im hybriden Format: Ein oder mehrere Mitglieder der Promotionskommission und/oder promovierende Person nehmen online an der Disputation teil. Weitere Mitglieder der Promotionskommission und/oder die promovierende Person sind vor Ort. Dies tritt in der Regel ein, wenn Mitglieder und/oder promovierende Person sich im Ausland befinden und eine Anreise nicht möglich ist.

Findet die Disputation mittels Videokonferenz oder im hybriden Format statt, ist folgendes zu beachten:

  • Die Promotionskommission ist rechtzeitig über den Ausnahmefall in Kenntnis zu setzen.
  • Über das Vorliegen eines Ausnahmefalles entscheidet die bzw. der Vorsitzende der Promotionskommission.
  • Die Einwilligung der promovierenden Person sowie der Mitglieder der Promotionskommission ist hierbei zwingend erforderlich.
  • Die Begründung ist im Disputationsprotokoll zu nennen.
  • Das Format der Disputation ist in der Einladung der Hochschulöffentlichkeit bekannt zu geben.
  • Der Hochschulöffentlichkeit muss Gelegenheit gegeben werden, auch bei Videokonferenzen an der Disputation teilzunehmen.

Das Ergebnis der Disputation wird der promovierenden Person im direkten Anschluss mitgeteilt.

Teilnehmernde und Gäste an der Disputation

An der Disputation nehmen die promovierende Person und die Mitglieder der Promotionskommission teil. Auf Antrag der promovierenden Person kann der Vorsitz die Anwesenheit von Nichtmitgliedern der Hochschule zulassen.

Das Disputationsprotokoll

Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende der Promotionskommission (in der Regel handelt es sich um die Betreuungsperson) fertigt ein Protokoll über die Disputation an, das die wesentlichen Inhalte der Prüfung enthält.

Bei Disputationen, die mittels Videokonferenz durchgeführt werden, unterschreibt die bzw. der Vorsitzende der Promotionskommission das Protokoll im Einvernehmen für sämtliche Mitglieder. Die bzw. der Vorsitzende stellt der Promotionsgeschäftsstelle das Protokoll im Original zur Verfügung. Eine Kopie wird vorab per E-Mail sowohl an die Promotionsgeschäftsstelle als auch sämtliche Mitglieder der Promotionskommission versendet. Die Unterschrift sämtlicher Mitglieder ist somit nicht  erforderlich.

Bei Disputationen, die im hybriden Format durchgeführt werden, unterschreiben die anwesenden Mitglieder das Protokoll. Die bzw. der Vorsitzende stellt der Promotionsgeschäftsstelle das Protokoll im Original zur Verfügung. Eine Kopie wird vorab per E-Mail sowohl an die Promotionsgeschäftsstelle als auch sämtliche Mitglieder der Promotionskommission versendet. Die Unterschrift der digital zugeschalteten Mitglieder ist somit nicht erforderlich.

Bei Disputationen, die in Präsenz stattfinden, unterschreiben weiterhin sämtliche Mitglieder das Protokoll und stellen dieses der Promotionsgeschäftsstelle über die Hauspost zur Verfügung.

Das Disputationsprotokoll wird über das zuständige Dekanat des Fachbereichs an die Promotionsgeschäftsstelle geschickt.

Welche Noten werden vergeben?

Sowohl die Dissertation als auch die Disputation werden benotet. Folgende Noten können vergeben werden:

Mit Auszeichung (0,7) Sehr gut (1,0 / 1,3) Gut (1,7 / 2,0 / 2,3) Bestanden (2,7 / 3,0) Nicht bestanden (4,0)

Bei der Bildung der Gesamtnote geht das ungerundete arithmetische Mittel der Einzelnoten der Dissertation gemäß Abs. 3 Satz 1 AB-PromO zweifach und das ungerundete arithmetische Mittel der Einzelnoten der Disputation einfach in die Wertung ein. Die daraus resultierende rechnerische Gesamtnote wird entsprechend den Notenstufen in Satz 1 wie folgt zugeordnet:

bis 0,99 = „Mit Auszeichnung“ (Notenstufe: summa cum laude) über 0,99 bis 1,50 = „Sehr Gut“ (Notenstufe: magna cum laude) über 1,50 bis 2,50 = „Gut“ (Notenstufe: cum laude) über 2,50 bis 3,50 = „Bestanden“ (Notenstufe: rite) über 3,50 = „Nicht Bestanden“ (Notenstufe: non rite)

Die Gesamtnote „mit Auszeichnung“ kann nur vergeben werden, wenn das gewichtete arithmetische Mittel der Dissertations- und Disputationsnoten weniger als 1,0 beträgt und mindestens einmal für die Dissertation die Note „mit Auszeichnung“ durch gutachtende Person verliehen wurde.

Wer stellt die Promotionsbescheinigung im Anschluss an die Disputation aus?

Das zuständige Dekanat des Fachbereichs, an dem das Promotionsverfahren durchgeführt wurde, stellt die Promotionsbescheinigung aus.

Was ist die Druckerlaubnis und wer erstellt sie?

Im Anschluss an die erfolgreiche Disputation müssen Promovierende ihre Dissertation innerhalb von zwei Jahren veröffentlichen. Hierfür müssen sie zunächst eine Druckerlaubnis einholen. Inhalt der Druckerlaubnis ist das Einverständnis des Fachbereiches, an dem promoviert wurde, dass die Dissertation in der vorgelegten Form erscheinen darf.

Neben der ggf. überarbeiteten Fassung der Dissertation reichen Promovierende eine englische und eine deutsche Zusammenfassung der Dissertation im Umfang von mind. einer Seite entweder bei der Betreuungsperson oder direkt in der Promotionsgeschäftsstelle ein.

Für die Erteilung der Druckerlaubnis ist der Fachbereich zuständig, in dem promoviert wurde. Die Betreuungsperson wird gebeten, die Druckfreigabe zeitnah an das Dekanat des Fachbereichs bzw. das Rektorat weiterzuleiten. Die Druckfreigabe sollte auf folgende Punkte eingehen:

  • Wurden die ggf. in den Gutachten gemachten Auflagen erfüllt?
  • Hinweis an die Promovierenden zur Gestaltung des Titelblattes
  • Hinweis über die nicht erlaubte Nutzung der Logos der Universität Kassel und
  • eine Genehmigung der einseitigen Zusammenfassungen in deutscher und englischer Sprache.
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Schnelleinstieg

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dissertation mit auszeichnung bestanden

am Fachbereich Biologie

Leitfaden zur promotion.

Der Weg bis zur Erlangung des Doktortitels gliedert sich in mehrere Abschnitte. Was in den einzelnen Abschnitten zu beachten ist, erfahren Sie auf dieser Seite und im Leitfaden Promotion. Eine Übersicht über den Ablauf der Promotion entnehmen Sie der Zeitachse.

Leitfaden zur Promotion (wird in neuem Tab geöffnet)

Für die Promotion gibt es gesetzlich bindende Verordnungen:

Allgemeine Promotionsordnung der TU (wird in neuem Tab geöffnet)

Besondere Bestimmungen des Fachbereichs Biologie (wird in neuem Tab geöffnet)

dissertation mit auszeichnung bestanden

1. Vor der Promotion

Sie haben ein geeignetes Promotionsthema und eine_n Betreuer_in am Fachbereich Biologie der TU Darmstadt gefunden. Dann benötigen Sie nun eine Co-Betreuerin bzw. einen Co-Betreuer zur weiteren Unterstützung Ihrer Promotion.

Wer kann die Betreuung oder Co-Betreuung übernehmen?

In der Regel Professor_innen der TU Darmstadt oder einer anderen Universität. Näheres regelt §11 der Promotionsordnung. Auch bestimmte Nachwuchswissenschaftler_innen, apl. Professor_innen oder Privatdozent_innen können eigenständig Promotionen betreuen. In diesem Falle muss die Co-Betreuerin bzw der Co-Betreuer allerdings Professor_in am Fachbereich sein.

Bei Promotionen an externen Forschungseinrichtungen oder in der Industrie verhält es sich etwas anders (siehe §11 PO). Hier ist darauf zu achten, dass der/die Betreuer_in über die notwendigen Qualifikationen verfügt (z.B. Professur an einer anderen Universität). Der Promotionsausschuss kann hier im Einzelfall Auskunft geben.

Nun beginnt der formelle Teil. Sie müssen Ihre Promotion am Fachbereich anmelden. Maßgebend ist hier der Promotionsausschuss (Zusammensetzung siehe § 3 PO). Dieser prüft Ihre Voraussetzungen. In der Regel qualifiziert ein abgeschlossenes Masterstudium in Biologie oder verwandten naturwissenschaftlichen Studiengängen mit einer Gesamtnote von unter 2,5 zur Promotion. Bei einem Staatsexamen LaG oder einem FH-Studium setzt der Promotionsausschuss ein Eignungsfeststellungverfahren an. Hier werden die Eignung auf selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten festgestellt sowie eventuell Auflagen erteilt, bestimmte, für die Promotion notwendige Studieninhalte während des ersten Jahres zu absolvieren. Diese Studieninhalte sind zusätzlich zu weiteren Kursen und Veranstaltungen des strukturierten Ausbildungsprogramms (siehe unten) zu absolvieren.

Um formell mit Ihrer Promotion beginnen zu können, müssen Sie sich als Promovend_in am Fachbereich anmelden, und zwar möglichst zu Beginn der Promotionsarbeit. Die Registrierung sowie die Annahme als Doktorand_in sind verpflichtend.

To-Do Liste:

  • Füllen Sie zunächst den Antrag auf Annahme als Doktorand_in / Betreuungszusage aus (Word-Format, darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden, mit Ausnahme der Unterschriften)

Antrag auf Annahme als Doktorand_in / Betreuungszusage (wird in neuem Tab geöffnet)

  • Registrieren Sie sich dann online auf den zentralen Seiten der TU Darmstadt, um dort Ihre Daten zu übermitteln (dieser Prozess ist nicht zu verwechseln mit der Einschreibung/Immatrikulation an der TU Darmstadt)

Online-Registrierung

  • den unterschriebenen Antrag auf Zulassung aus der Online-Registrierung
  • Antrag auf Annahme als Doktorand_in/Betreuungszusage
  • die Zeugnisse der qualifizierenden Hochschulabschlüsse. Unbeglaubigte Kopien genügen, wenn die Originale vorgelegt werden.
  • bei einer geplanten externen Dissertation an einem außeruniversitären Forschungsinstitut oder einer anderen Universität eine kurze Darstellung der Thematik der beabsichtigten Dissertation sowie das schriftliche Einverständnis der externen Betreuerin bzw. des externen Betreuers.

Mit der Bestätigung über die Annahme als Doktorand_in können Sie sich später – freiwillig – als Promotionsstudierende_r an der TU Darmstadt einschreiben/immatrikulieren.

2. Während der Promotion

Der Fachbereich bietet ein strukturiertes Ausbildungsprogramm für alle Promovenden an. Dieses beinhaltet:

Betreuungsvereinbarung:

Zu Beginn der Promotion unterzeichnen Promovenden und Betreuende eine Vereinbarung, die die jeweiligen Rechte und Pflichten festlegt. Das Ziel ist es, dass Promovenden und Betreuende in einer strukturierten Zusammenarbeit das wissenschaftliche Projekt so gestalten, dass es erfolgreich in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen abgeschlossen werden kann.

Thesis advisory committee (TAC):

Zusätzlich zum Betreuenden werden Promovenden durch ein Komitee aus erfahrenen Wissenschaftler_innen unterstützt. Dem Komitee können außer Betreuer_in und Co-Betreuer_in bis zu zwei weitere Mitglieder angehören, welche Professor_innen und habilitierte Mitglieder des Fachbereichs sowie promovierte Wissenschaftler_innen anderer Fachbereiche der TU Darmstadt oder anderer wissenschaftlicher Organisationen sein können. Das erste Treffen des TAC sollte innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung der Promotion erfolgen. Weitere Treffen finden jährlich statt. Eine Woche vor den Treffen schickt der Promovend einen kurzen Bericht an das TAC. Nach dem Treffen wird eine aktualisierte Version mit Kommentaren und Vorschlägen des TACs zirkuliert. Sollte der Verlauf des TAC-Meetings nicht zufriedenstellend sein, wird dieses innerhalb von 6 Monaten wiederholt. Sollte die Wiederholung des Treffens erneut unbefriedigend verlaufen, empfiehlt das TAC die Beendigung des Promotionsverfahrens.

Formular zur Dokumentation des TAC-Meetings

Ausbildungsprogramm:

Um die Qualifizierung der Promovenden zu unterstützen, wird die individuelle Arbeit an einem wissenschaftlichen Projekt von einem Ausbildungsprogramm begleitet. Der Umfang dieses Programms liegt bei ca. 40 Arbeitsstunden im Verlaufe einer Promotion und beinhaltet folgende Punkte:

  • mindestens zwei Kurse aus dem Ingenium Programm der TU Darmstadt; mit Zustimmung der/des Betreuenden können alternativ auch andere Kurse besucht werden
  • Teilnahme an mindestens 10 Vorträgen des Biologischen Kolloquiums des Fachbereichs oder äquivalenter wissenschaftlicher Vorträge
  • mindestens ein Vortrag im Rahmen des PhD Symposiums des Fachbereichs
  • zusätzliche Kurse, die als Auflage im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens festgelegt wurden

Im abschließenden Zertifikat werden folgende weitere Leistungen aufgeführt:

  • Teilnahme an (internationalen) Konferenzen / Symposien
  • Posterpräsentationen oder Vorträge
  • Laboraustausche
  • Wissenschaftliche Lehrgänge

Selbstorganisation / Promovierendenvertreter:

Die Promovierenden wählen zwei Vertreter_innen, die als Ansprechpartner für den Fachbereich dienen, die Belange der Promovenden vertreten, konstruktiv an der Weiterentwicklung des Ausbildungsprogramms mitarbeiten und bei auftretenden Konflikten vermittelnd tätig werden. Die Vertreter_innen werden von einer allgemeinen Versammlung aller Promovierenden für zwei Jahre gewählt.

Student’s guest lecturer program:

Jedes Semester laden die Promovierenden einen externen Sprecher für einen Vortrag im Rahmen des Biologischen Kolloquiums ein. Mit Unterstützung erfahrener Wissenschaftler organisieren die Promovenden den Besuch einschließlich individueller Treffen mit interessierten Promovenden, Postdocs und Gruppenleiter_innen. Der Fachbereich stellt dafür Reisemittel zur Verfügung.

Betreuungswechsel:

Sollte im Verlauf der Promotion ein Wechsel der/des Betreuenden oder Co-Betreuenden notwendig werden, kann dies auf Antrag an den Promotionsausschuss erfolgen. Dazu ist erforderlich, dass die bisherigen und zukünftigen Betreuenden über den Wechsel informiert wurden und diesen schriftlich bestätigen. Bei auftretenden Konflikten erhalten alle Beteiligten die Möglichkeit, vor der Entscheidung des Promotionsausschusses ihren Standpunkt darzulegen.

Antrag auf Gutachterwechsel

3. Abfassen der Dissertationsschrift

Nach Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit haben Sie zwei Möglichkeiten, diese als Promotion am Fachbereich einzureichen:

Monographie:

Wie der Name schon andeutet, handelt es sich bei dieser Form um ein eigenständiges Werk, das meist aus einer Einleitung, Material- und Methodenteil, Ergebnissen sowie einer Diskussion besteht. Eingerahmt wird das Ganze von einer Zusammenfassung sowie einem Literaturteil. Von dieser Gliederung kann auch abgewichen werden, zum Beispiel indem verschiedene Kapitel mit ähnlicher Gliederung zusammengefasst werden. Wichtig ist, dass diese Arbeit nur eigene Ergebnisse enthält und alle fremden Anteile als solche markiert sind (neben Literaturzitaten zum Beispiel fremde Abbildungen u.ä.). Falls Abbildungen aus anderen Werken übernommen werden, ist von dem/der Verfasser_in die Rechteübertragung zu gewährleisten.

Kumulative Dissertation:

Hierbei handelt es sich um eine Sonderform. Sind während der Dissertation mindestens 3 Publikationen mit originären Forschungsergebnissen in begutachteten Zeitschriften erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen, können diese als kumulative Dissertation zusammengefasst und eingereicht werden. Wichtig ist hierbei, dass die Arbeiten im Rahmen der Dissertation entstanden und Sie auf mindestens 2 von 3 Publikationen als (Ko-)Erstautor_in genannt sind.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss vor der Einreichung ein Antrag auf kumulative Dissertation beim Promotionsausschuss gestellt werden. Hierfür muss gewährleistet sein, dass Ihr Eigenanteil an allen enthaltenen Publikationen eindeutig und rechtssicher bestimmt wird. Deshalb wird von der PO eine Erklärung gefordert, in der Sie für jede Publikation detailliert Ihren Beitrag erläutern. Diese Erklärung muss von allen Autoren der jeweiligen Publikation gegengezeichnet werden und ist Teil der Prüfungsakte. Dabei reicht es nicht aus, eine E-Mail eines Co-Autors beizulegen, sondern es wird dessen Unterschrift benötigt. Weitere unveröffentlichte Arbeiten können als zusätzliche Kapitel der kumulativen Arbeit angefügt werden, dürfen aber nur Eigenleistungen des Promovierenden enthalten und müssen von diesem selbstständig verfasst werden. Weiterhin sollen beim Abfassen einer kumulativen Dissertation in einer umfassenden Einleitung, Diskussion und Zusammenfassung der Gesamtrahmen der Dissertation dargestellt und die einzelnen Studien in Zusammenhang gestellt werden.

Antrag auf kumulative Dissertation

Die Dissertationsschrift kann sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfasst werden. Zur Publikation auf dem Hochschulpublikationsserver wird eine Zusammenfassung in beiden Sprachen benötigt.

Das Titelblatt der Dissertation muss bestimmte Informationen enthalten:

Vorgaben zum Titelblatt (wird in neuem Tab geöffnet)

Weiterhin muss die Dissertation eine rechtlich bindende Ehrenwörtliche Erklärung enthalten, dass die Arbeit abgesehen von den in ihr ausdrücklich genannten Hilfen selbstständig verfasst wurde. Diese muss aus rechtlichen Gründen auf Deutsch erfolgen, eine englische Übersetzung kann ergänzt werden.

Ehrenwörtliche Erklärung (wird in neuem Tab geöffnet)

4. Promotionsprüfung

Mit der Abgabe der Dissertationsschrift beginnt die letzte Phase Ihrer Promotion. Hierzu beantragen Sie die Einleitung des Promotionsverfahren beim Dekan bzw. der Dekanin des Fachbereichs. Dazu müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung
  • fünf Ausfertigungen der Dissertation , für das Dekanat, die Referent_innen und die Prüfer_innen
  • Kontodaten: TU Darmstadt, Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt, Projektnummer: 40100191, IBAN: DE36 508 501 500 000 704 300
  • im Falle eines Eignungsfeststellungsverfahrens die Abschlussbescheinigung über die erworbenen Kreditpunkte
  • im Falle der Teilnahme am strukturierten Graduiertenprogramm die Zusammenfassung der Leistungen über das Formular auf der FB10-Website
  • Bei kumulativer Promotion bitte die Bestimmungen in der Promotionsordnung der TU Darmstadt und die Besonderen Bestimmungen des FB Biologie zur Promotionsordnung beachten und den Antrag auf Promotion um den Antrag auf „kumulative Promotion“ ergänzen

Extern betreute Promovenden anderer wissenschaftlicher Einrichtungen können zu diesem Zeitpunkt in das Verfahren einsteigen. In diesem Fall sagt der Fachbereich eine Begutachtung der Promotion anstelle einer Betreuung zu. Das strukturierte Ausbildungsprogramm steht zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung, ansonsten gelten die unter Anmeldung der Promotion aufgeführten Voraussetzungen. Bei externen Arbeiten werden in der Regel der Betreuer bzw. die Betreuerin an der entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtung als eine_r der Referierenden bestimmt. Zusätzlich muss in diesem Fall der/die weitere Referierende hauptamtliche/r Professor bzw. Professorin am Fachbereich Biologie sein. Der Fachbereich bevorzugt allerdings, dass auch extern betreute Promovenden bereits zu Beginn ihre Arbeit anmelden.

Beide Referierenden erstellen innerhalb von acht Wochen unabhängig voneinander Gutachten über die Promotion, welche dem Dekan bzw. der Dekanin zugeleitet werden. Darin werden entweder die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit empfohlen. Bei Annahme erfolgt eine Bewertung mit den Noten:

  • ausgezeichnet

Wenn beide Gutachten die Arbeit als „ausgezeichnet“ bewerten, kann dieses Prädikat auch für die Gesamtnote in Betracht gezogen werden. Hierfür muss ein drittes, externes Gutachten eingeholt werden. Die Betreuerin bzw. der Betreuer wird dann vom Dekanat benachrichtigt, so dass sie oder er ein entsprechendes Gutachten von einer fachlich kompetenten Wissenschaftlerin oder einem fachlich kompetenten Wissenschaftler einer anderen Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung erbitten kann. Dieses Gutachten wird dann zusammen mit einer Erklärung zu möglichen Interessenskonflikten dem Promotionsausschuss vorgelegt. Weiterhin muss für das Prädikat „ausgezeichnet“ eine Veröffentlichung mit Ihnen als Erstautor in einer begutachteten Zeitschrift publiziert oder zur Publikation angenommen worden sein.

Nach Erhalt der Gutachten werden diese zwei Wochen zur Einsichtnahme durch die Professor_innen und berechtigten Mitglieder des Fachbereichs ausgelegt. In dieser Zeit können eventuell Stellungnahmen oder Sondergutachten vorgelegt werden. Nach Ende der Auslagefrist entscheidet die Prüfungskommission über die Annahme der Dissertation. Die Prüfungskommission wird vom Promotionsausschuss eingesetzt und setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Vorsitzender bzw. eine Vorsitzende aus der Gruppe der hauptamtlichen Professor_innen des promotionsführenden Fachbereichs
  • die Referierenden der Dissertation
  • zwei weitere Professoren bzw. Professorinnen der TU Darmstadt oder anderer Universitäten, ausgewiesene Nachwuchswissenschaftler_innen und Gruppenleiter_innen des Fachbereichs sowie führende Wissenschaftler_innen anerkannter außeruniversitärer Forschungseinrichtungen; die Voraussetzungen werden in §11 der PO festgelegt

Die Mehrheit der Mitglieder der Prüfungskommission muss aus der Gruppe der hauptamtlichen Professor_innen am Fachbereich Biologie stammen. Ist die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende verhindert, übernimmt ein Mitglied der Prüfungskommission aus dieser Gruppe die Funktion. Der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende werden vom Promotionsausschuss bestimmt. Die beiden weiteren Kommissionsmitglieder (Prüfer_innen) können – nach Rücksprache – von Ihnen vorgeschlagen werden. Nachträgliche Änderungen der Kommission bedürfen der Zustimmung des Promotionsausschusses.

Die Prüfungskommission entscheidet über Annahme, Änderung oder Ablehnung der Dissertation, führt die Disputation durch und bewertet die Promotionsleistungen. Sie entscheidet, ob die Disputation zu wiederholen ist, und legt die Auflagen für die Veröffentlichung der Dissertation fest.

Nach Annahme der Arbeit setzt der Dekan bzw. die Dekanin in Absprache mit Promovierenden und Kommissionsmitgliedern den Termin für die mündliche Prüfung fest. Die mündliche Prüfung ist öffentlich und beginnt mit einem 30-minütigen Vortrag, in dem Sie das Thema und die Resultate Ihrer Arbeit vorstellen. Anschließend findet ein Prüfungsgespräch statt, während dessen Sie Ihre Arbeit gegenüber den Kommissionsmitgliedern verteidigen. Dabei werden auch Themen aus dem weiteren wissenschaftlichen Umfeld Ihrer Dissertation einbezogen. Die Verteidigung kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Nach Ende der Disputation, die nicht länger als eine Stunde dauern sollte, legt die Kommission in nicht-öffentlicher Sitzung das Gesamturteil der Promotion fest. Dabei fließen die Bewertung des Prüfungsvortrages und -gespräches sowie die schriftlichen Gutachten ein.

Folgende Bewertungen sind möglich:

  • mit Auszeichnung bestanden
  • sehr gut bestanden
  • gut bestanden
  • nicht bestanden

Eventuell werden noch Auflagen festgelegt, die vor Veröffentlichung der Dissertation erfüllt werden müssen. Die Erfüllung der Auflagen wird von der/dem Erstreferierenden geprüft. Die Veröffentlichung soll innerhalb eines Jahres in der Regel über den Hochschulpublikationsserver der TU Darmstadt erfolgen. Näheres regelt §19 der PO.

5. Nach der Disputation: Auflagen und Veröffentlichung

Nach der Dissertation bzw. nach erfolgten Änderungen legen Sie die Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten der/dem Erstbetreuenden zur Unterschrift und damit zur Genehmigung der Veröffentlichung dieser Version vor.

Unter Versionsangabe ist hier der Name der aktuellen Version des Files, das bei der ULB hochgeladen wird, anzugeben.

Geben Sie die Erklärung zur Dissertation und Übertragung von Rechten im Dekanat ab (sie wird dann an Tuprints weitergeleitet).

Registrieren Sie sich bei Tuprints und folgen Sie den Hinweisen zur Veröffentlichung der Dissertation auf der ULB-Seite

TUprints der ULB Darmstadt

Wichtige Formulare & Dokumente

Betreuungsvereinbarung

Antrag auf kumulative Promotion

Antrag auf Zulassung zur Prüfung

Vorlage Titelblatt der Dissertation (wird in neuem Tab geöffnet)

Vorlage Ehrenwörtliche Erklärung (wird in neuem Tab geöffnet)

TAC meeting evaluation form

Dekanatssekretariat

dissertation mit auszeichnung bestanden

dunja.sehn@tu-...

work +49 6151 16-29970

Work B2|03 4 Schnittspahnstraße 10 64287 Darmstadt

Prof. Dr. M. Cristina Cardoso

Postdoktorandenbeauftragte und promotionsbeauftragte des fachbereichs.

dissertation mit auszeichnung bestanden

cristina.cardoso@tu-...

work +49 6151 16-21882

Work B2|03 204 Schnittspahnstraße 10 64287 Darmstadt

Prof. Dr. Alexander Loewer

dissertation mit auszeichnung bestanden

loewer@bio.tu-...

work +49 6151 16-28060

Work B2|06 205 Schnittspahnstraße 13 64287 Darmstadt

Flavia Vigliotti

Phd vertreterin.

dissertation mit auszeichnung bestanden

vigliotti@bio.tu-...

work +49 6151 16-28067

Andreas Zhadan , M. Sc.

Phd representative.

dissertation mit auszeichnung bestanden

andreas.zhadan@tu-...

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dissertation mit auszeichnung bestanden

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Promotion: Der Weg zum Doktortitel

Promotion: Der Weg zum Doktortitel

Gründe für eine Promotion

Intensive auseinandersetzung mit einem thema, wissenschaftliche laufbahn.

Karriere Wissenschaft

Besseres Gehalt im späteren Berufsleben

Bessere chancen auf eine führungsposition, überqualifizierung wegen promotion – gibt es das.

Promotion ABlauf

Ablauf der Promotion

Doktorvater und doktormutter.

Vorteile Nachteile Doktor

Vorteile und Nachteile einer Promotion

+ Die intensive Beschäftigung mit einem Spezialthema macht dich darin zum Experten

+ Strategisches und analytische Denken wird geschult

+ In manchen Bereichen teils starker Gehaltsanstieg

+ Bessere Chancen auf Führungspositionen

+ Türöffner für eine wissenschaftliche Karriere

- Dauert in der Regel drei bis sechs Jahre

- Bis zu zwei Drittel brechen die Promotion ab

- Kann mitunter sogar nachteilig auf dem Arbeitsmarkt wirken (Überqualifizierung)

- Gehaltstechnisch nur in manchen Bereichen sinnvoll

Wie finanziere ich meine Promotion?

Mitarbeit am lehrstuhl, promotionsstipendium, industriepromotion, studienkredit.

Bewertung Promotion

Promotion: Bewertung der Doktorarbeit

Die habilitation, ehrendoktorwürde.

Karriere Doktoarbeit

Aberkennung der Doktorwürde

Promotion faq.

Umfang der Dissertation

Deine Meinung ist gefragt.

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Humboldt-Universität zu Berlin - Lebenswissenschaftliche Fakultät

Eröffnung und abschluss des promotionsverfahrens.

Bitte reichen Sie Dissertation und zugehörige Unterlagen getrennt, in jeweils einer PDF ( also zwei PDFs insgesamt ), vorab ein. Zur Übermittlung der gedruckten Exemplare und der Original-Antragsunterlagen nutzen Sie bitte den postalischen Weg oder vereinbaren Sie einen Termin zur Übergabe.

+++++++++++++++ SCHLIEẞZEIT+++++++++++++++SCHLIEẞZEIT+++++++++++++

Das Promotionsbüro ist vom 19. August bis 6. September geschlossen. In diesem Zeitraum können keine Anträge entgegengenommen oder bearbeitet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Versehen Sie die Dissertationsschrift mit dem Titelblatt, einer Selbstständigkeitserklärung sowie einer auf Deutsch und Englisch verfassten Zusammenfassung und lassen Sie sie binden. Bitte reichen Sie die gemäß Ihrer Promotionsordnung verlangte Anzahl von Exemplaren ein.

Falls Ihr Zulassungsbescheid Auflagen enthält, müssen Sie einen Nachweis einreichen, dass diese erfüllt wurden. Gleiches gilt für Auflagen aus der Betreuungsvereinbarung. Über die Form des Nachweises stimmen Sie sich bitte mit der Sie betreuenden Person ab.

Den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie unter Formulare, Ordnungen . Bitte wählen Sie das Formular, das für die Promotionsordnung gilt, unter der Sie zugelassen wurden bzw. in die Sie gewechselt sind.

Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Vorschlagsliste über die Zusammensetzung Ihrer Promotionskommission, die aus dem Vorsitz, den Gutachter:innen der Dissertation sowie weiteren Mitgliedern besteht. Hierzu brauchen wir von Ihnen die folgenden Personen-Angaben:

Name mit Titel, Institutsanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (bitte verwenden Sie das entsprechende Formular unter Formulare, Ordnungen ). 

Bitte beachten Sie die jeweiligen Anforderungen an die Auswahl der Gutachter:innen sowie die Zusammensetzung der Kommission. Sie können diese der für Sie gültigen Promotionsordnung entnehmen. Bitte besprechen Sie alle fachlichen Fragen mit der Sie betreuenden Person.

In der Regel sind drei Gutachten erforderlich, wenn Sie eine Bewertung der Dissertation mit "Mit Auszeichnung bestanden" (summa cum laude) anstreben.

Dem Antrag ist laut Promotionsordnung vom 10.10.2022 Folgendes beizulegen:

  • tabellarischer Lebenslauf (wissenschaftlicher Werdegang)
  • Belege über die Erfüllung von Auflagen (auch aus der Betreuungsvereinbarung)
  • mind. 2 gedruckte und gebundene Exemplare der Dissertation und eine Version in einem gängigen Dateiformat (inkl. unterschriebener Selbständigkeitserklärung und Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache)    Bitte wenden Sie sich an das Promotionsbüro, um die endgültige Anzahl der gedruckten Exemplare festzulegen.
  • Publikationsliste
  • Erklärung über den Eigenanteil an den als Dissertation eingereichten Publikationen und schriftliche Bestätigung durch die Mitautor:innen
  • Vorschlagsliste für die Promotionskommission (von Betreuer:in/nen unterschrieben)
  • Immatrikulationsbescheinigung oder ggf. Nachweis der Registrierung
  • Kopie des Personalausweises oder Passes

Bitte überprüfen Sie, ob nach der für Sie gültigen Promotionsordnung noch weitere Details beachtet bzw. noch weitere Schriftstücke vorgelegt werden müssen.

Agrar- und Gartenbauwissenschaften:

Ihre vollständigen Unterlagen zur Zulassung oder Eröffnung des Verfahrens müssen spätestens 14 Tage vor der Sitzung des Institutsrats im Promotionsbüro vorliegen.

Nachdem durch das entsprechende Institut und den Promotionsausschuss der Fakultät Ihrem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens zugestimmt wurde, werden wir Sie schriftlich darüber unterrichten. Alle Kommissionsmitglieder werden ebenfalls von uns schriftlich benachrichtigt. Die Gutachter:innen erhalten von uns Ihre Dissertation und werden gebeten, uns ihre Gutachten innerhalb einer bestimmten Frist zuzuschicken. Die Frist richtet sich nach der Promotionsordnung (zwei Monate oder zwölf Wochen), nach der Sie zugelassen wurden bzw. für die Sie sich bei der Verfahrenseröffnung entschieden haben. Wir werden auf die Einhaltung der Frist achten.

Wenn alle Gutachter:innen Ihre Dissertation positiv bewerten, erfolgt deren Annahme durch die Promotionskommission. Über die Annahme der Dissertation werden wir Sie unterrichten. Gleichzeitig informieren wir die gesamte Fakultät über die Auslage der Dissertation und der Gutachten. Daraufhin kann ein Termin für die Disputation festgelegt werden. Die Gutachten können von Ihnen eingesehen werden - je nach Promotionsordnung entweder während der Auslagefrist oder zwei Wochen vor der Verteidigung.

Die Disputation kann frühestens 14 Tage nach Beginn der Bekanntmachung stattfinden. Da innerhalb der Auslagefrist noch Einwände geltend gemacht werden können, auf die Sie sicherlich reagieren möchten, sollten Sie ein paar Tage mehr einplanen. Wir raten zu einer Frist von mindestens drei Wochen nach Bekanntmachung.

Die Terminfindung für die Disputation nehmen Sie selbst in die Hand. Sicherlich erhalten Sie dabei Unterstützung durch das Sekretariat der Sie betreuenden Person. Bitte achten Sie bei der Terminfindung auf die Mindestanzahl und die Zugehörigkeit der Kommissionsmitglieder, die zur Disputation anwesend sein müssen. Diese Vorgaben hängen von der Promotionsordnung ab, nach der Ihr Verfahren eröffnet wurde. Denken Sie bitte auch daran, sich zunächst mit dem Vorsitz abzustimmen.

In begründeten Ausnahmefällen darf höchstens ein Mitglied Ihrer Promotionskommission während der Disputation per Videotechnik zugeschaltet werden. Ebenso ist im Einzelfall auf Antrag und Genehmigung durch den Promotionsausschuss der Fakultät die Zuschaltung der:des Promovierenden möglich.

Die Organisation des Zoom-Meetings obliegt Ihnen bzw. der:dem Vorsitzenden.

Raumreservierung: Reservieren Sie erst einen Raum, wenn Ihr Disputationstermin endgültig feststeht. Hier finden Sie eine Liste von Räumen , die Sie für Ihre Verteidigung buchen können. Wenn an Ihrem Arbeitsinstitut kein Raum zur Verfügung steht, bemühen Sie sich bitte zuerst um die Reservierung des Dekanatssaals (Raum 1007, Erdgeschoss) in der Invalidenstraße 42.

Wenn Sie einen Raum am Institut für Psychologie buchen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an: [email protected] (Grit Scholz, Institutssekretariat). Während der Vorlesungszeit stehen am Institut für Psychologie Räume nur donnerstags ab 17:00 Uhr und freitags ganztägig zur Verfügung. Bitte fragen Sie immer nur für Zwei-Stunden-Fenster an: 09:00-11:00, 11:00-13:00, 13:00-15:00, 15:00-17:00, 17:00-19:00 Uhr. Falls dort keine Räume zur Verfügung stehen, müssten Sie auf einen Raum in benachbarten Einrichtungen in Adlershof oder auf unsere Räume in Mitte ausweichen.

Eventuell entstehende Reisekosten für Mitglieder der Kommission werden von der Fakultät nicht übernommen. Bitte sprechen Sie die Sie betreuende Person an, ob Mittel hierfür zur Verfügung stehen.

Nach erfolgreicher Disputation erhalten Sie vom Promotionsbüro ein Zwischenzeugnis.  

Nach der erfolgreichen Verteidigung Ihrer Dissertation müssen Sie diese der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen. In der Promotionsordnung finden Sie verschiedene Optionen zur Veröffentlichung. Eine elektronische Publikation verlangt von vornherein die Verwendung einer besonderen Dokumentvorlage für die Dissertation. Wenn Sie nicht elektronisch veröffentlichen wollen, genügt die Abgabe von max. 10 Printexemplaren bei der Hochschulschriftenstelle (unabhängig von den Vorgaben der jeweiligen Promotionsordnung).

Änderungen in der Dissertation zur Veröffentlichung, die nicht durch Auflagen der Promotionskommission erteilt wurden, bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch den Vorsitz der Promotionskommission. Die Angaben auf dem Titelblatt (Präsident:in, Dekan:in, Gutachter:innen etc.) müssen aktualisiert werden. Stichtag hierfür ist das Datum der Verteidigung.

Weitere Informationen zur Veröffentlichung erhalten Sie auf den Seiten der Hochschulschriftenstelle .

Bei Bedarf können Publikations- und/oder Druckkostenzuschüsse u. a. bei folgenden Institutionen beantragt werden:

  • Universitätsbibliothek der HU
  • Andrea von Braun Stiftung
  • Deutscher Akademikerinnenbund e.V.
  • FAZIT-Stiftung

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dissertation mit auszeichnung bestanden

Promotionsordnung der TU Berlin

An der TU Berlin gilt für alle Promotionen grundsätzlich die allgemeine Promotionsordnung in der Fassung von 2021 , mit kleinen redaktionellen Änderungen vom 24. Mai 2023 (unten der Text und rechts der Link zur pdf-Lesefassung). Die Fakultäten II und III haben seit 2020 eigene Promotionsordnungen, die in Einzelheiten leicht von der allgemeinen Fassung abweichen (vgl. die weiteren Links im Kasten rechts). Diese sind verbindlich für alle neu begonnenen Promotionen in diesen beiden Fakultäten.

  • Lesefassung allgemeine Promotionsordnung (pdf, 313 kB)
  • Allgemeine Promotionsordnung Mai 2021 (AMBl Nr. 12/2021)
  • Änderung allgemeine Promotionsordnung Mai 2023 (AMBl Nr. 22/2023)
  • Promotionsordnung Fakultät II
  • Promotionsordnung Fakultät III

Inhaltsverzeichnis

§ 1 geltungsbereich und grundsätzliches.

(1) 1 Diese Promotionsordnung gilt für die Verleihung der akademischen Grade Doktor*in der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.), Doktor*in der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.), Doktor*in der Philosophie (Dr. phil.) und Doktor*in der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. oec.) an der Technischen Universität Berlin. 2 Die Zuständigkeiten der Fakultäten für die Vergabe der Doktorgrade sind in der Anlage 1 festgelegt.

(2) Die Fakultäten können dem Akademischen Senat Vorschläge für die Verleihung eines Grades gemäß Absatz 1 Ehren halber (E.h.) / honoris causa (h.c.) als Auszeichnung für hervorragende wissenschaftliche Leistungen unterbreiten.

(3) Die in Absatz 1 genannten Grade dürfen für ein Fachgebiet jeweils nur einmal verliehen werden.

§ 2 Ziel und Inhalt der Promotion

(1) 1 Durch die Promotion soll nachgewiesen werden, dass die*der Antragsteller*in die Fähigkeit besitzt, einen selbständigen Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung zu leisten. 2 Dieser Nachweis wird durch die Annahme einer schriftlichen Dissertation und durch eine erfolgreiche wissenschaftliche Aussprache erbracht.

(2) 1 Die Dissertation ist eine von der*dem Antragsteller*in verfasste wissenschaftliche Abhandlung, die einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt. 2 Der Schwerpunkt der Dissertation liegt bei einer Promotion zur* zum Dr.-Ing. auf ingenieurwissenschaftlichem Gebiet, zur*zum Dr. rer. nat. auf mathematischem oder naturwissenschaftlichem Gebiet, zur* zum Dr. phil. auf geistes- oder sozialwissenschaftlichem Gebiet und zur*zum Dr. rer. oec. auf wirtschaftswissenschaftlichem Gebiet. 3 Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder in englischer Sprache abzufassen. 4 Sie kann mit Zustimmung des Fakultätsrates auch in einer anderen Sprache abgefasst werden. 5 In jedem Fall ist eine Zusammenfassung (abstract) der Dissertation in deutscher und englischer Sprache erforderlich. 6 Das Gebiet der Dissertation muss in der Fakultät durch eine*n hauptamtliche*n Professor*in, eine*n Hochschuldozent*in, eine*n Juniorprofessor*in, eine*n Nachwuchsgruppenleiter*in, oder eine*n dauerhaft hauptberuflich beschäftigte*n außerplanmäßige*n Professor*in vertreten sein.

(3) 1 Die Dissertation als wissenschaftliche Abhandlung kann aus einzelnen veröffentlichten oder zur Veröffentlichung eingereichten Arbeiten bestehen (kumulative Dissertation). 2 Diese müssen in einem inhaltlichen Zusammenhang zueinander stehen, der durch eine gemeinsame Einleitung sowie eine abschließende Diskussion schlüssig darzulegen ist. 3 Näheres zu Art und Anzahl der Arbeiten regeln Ausführungsvorschriften der Fakultäten.

(4) 1 Vorveröffentlichungen von Forschungsergebnissen, die in eine Dissertation einfließen oder die einzelnen Beiträge einer kumulativen Dissertation können in Co-Autor*innenschaft entstanden sein. 2 In diesem Fall muss die*der Antragsteller*in darstellen, welchen substanziellen Beitrag zu Konzept, Inhalt und Methoden dieser Arbeiten sie oder er geleistet hat.

(5) In der wissenschaftlichen Aussprache soll die*der Antragsteller*in den methodischen Ansatz der Dissertation und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen darlegen sowie zeigen, dass sie oder er die Problemstellungen und die Ergebnisse der Dissertation angemessen zu bewerten und in die zugehörige Fachdisziplin einzuordnen vermag.

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

(1) 1 Die Zulassung zur Promotion setzt den erfolgreichen Abschluss eines grundständigen Studiengangs und eines Masterstudiengangs einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss (wie Diplom, Magister oder Staatsexamen) voraus und zwar in der Regel: bei einer Promotion zur*zum Dr.-Ing. einen ingenieurwissenschaftlichen Abschluss, bei einer Promotion zur*zum Dr. rer. nat. einen mathematischen oder naturwissenschaftlichen Abschluss, bei einer Promotion zur*zum Dr. phil. einen geistes- oder sozialwissenschaftlichen Abschluss und bei einer Promotion zur*zum Dr. rer. oec. einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss.  2 Sofern der Hochschulabschluss in einem Fach erworben wurde, das nicht dem Gebiet der Promotion entspricht, kann der Fakultätsrat als Auflage zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen verlangen.

(2) 1 Wissenschaftlich besonders qualifizierte Inhaber*innen eines Bachelorgrades oder eines Mastergrades, dem kein grundständiges Studium vorausgegangen ist, können im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zur Promotion zugelassen werden. 2 Die besondere wissenschaftliche Befähigung wird nachgewiesen:

  • durch das Bestehen von mindestens einer und bis zu drei Feststellungsprüfungen auf dem Gebiet der beabsichtigten Promotion und angrenzenden Gebieten sowie durch eine Veröffentlichung in der Regel in Erstautorschaft in einem für das jeweilige Fachgebiet einschlägigen Publikationsorgan mit wissenschaftlicher Qualitätskontrolle, oder
  • durch das erfolgreiche Absolvieren einer mindestens zweisemestrigen von der Fakultät als gleichwertig anerkannten Qualifikationsphase in einer Graduiertenschule oder einem vergleichbaren strukturierten Promotionsprogramm, wenn diese durch mindestens eine Prüfung abgeschlossen wird.

3 Von den Feststellungsprüfungen nach Satz 2 Nummer 1 wird mindestens eine nicht von der*dem Betreuer*in abgenommen. 4 In der Feststellungsprüfung oder den Feststellungsprüfungen wird geprüft, ob die*der Kandidat*in die auf dem Gebiet der beabsichtigten Promotion zu fordernden wissenschaftlichen und methodischen Fähigkeiten besitzt. 5 Weitere Studienleistungen werden dazu nicht verlangt. 6 Der jeweils zuständige Fakultätsrat kann für Inhalt, Form und Durchführung der Feststellungsprüfung Ausführungsbestimmungen erlassen. 7 Ein erfolgloser Versuch der Feststellungsprüfung kann nicht wiederholt werden, auch nicht an einer anderen Fakultät der Technischen Universität Berlin.

(3) 1 Ist das Hochschulstudium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften erfolgt und mit einem Diplom abgeschlossen worden, ist zusätzlich die entsprechende wissenschaftliche Befähigung nachzuweisen. 2 Der Nachweis erfolgt im Rahmen der Anmeldung der Promotionsabsicht nach § 4 durch einen überdurchschnittlichen Abschluss (mit Auszeichnung, sehr gut oder gut) und das Bestehen von mindestens einer und bis zu drei Feststellungsprüfungen entsprechend den Regelungen in Absatz 2.

(4) Ist das Hochschulstudium im Ausland erfolgreich abgeschlossen worden, kann der Fakultätsrat unter Berücksichtigung eines Gutachtens, das bei der zuständigen Stelle der Technischen Universität Berlin einzuholen ist, die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses mit einem deutschen Universitätsabschluss nach Absatz 1 anerkennen.

(5) Die in Absatz 1 bis 4 verlangten zusätzlichen Leistungen sind vor der Stellung des Antrages auf Eröffnung des Promotionsverfahrens zu erbringen.

(6) Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist vom Fakultätsrat zu versagen, wenn die vorgelegte Arbeit oder eine ähnliche Arbeit der*des Antragsteller*in bereits im Rahmen eines Promotionsverfahrens an einer wissenschaftlichen Hochschule mit nicht ausreichend bewertet wurde.

(7) Auf Antrag geeigneter Absolvent*innen soll das Promotionsverfahren unter Beteiligung einer Hochschule für angewandte Wissenschaften durchgeführt werden (kooperatives Promotionsverfahren). Das gilt insbesondere, sofern der Abschluss an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften erworben und die Eignung zur Promotion durch die TU Berlin festgestellt wurde.

§ 4 Anmeldung der Promotionsabsicht

(1) 1 Die*der Antragsteller*in soll die Absicht zu promovieren zum frühest möglichen Zeitpunkt der gewählten Fakultät durch eine schriftliche Anmeldung bekannt geben. 2 Der Anmeldung beizufügen sind eine Beschreibung des in Aussicht genommenen Dissertationsthemas, Arbeits- und Zeitplans sowie die Unterlagen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1-3, bei Absolvent*innen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit einem Diplomabschluss die Diplomarbeit sowie etwaige weitere wissenschaftliche Arbeiten. 3 Die Arbeit soll durch eine*n hauptamtliche*n Professor*in, eine*n Hochschuldozent*in, eine*n Juniorprofessor*in oder eine*n promovierte*n Nachwuchsgruppenleiter*in, oder eine*n dauerhaft hauptberuflich beschäftigte*n außerplanmäßige*n Professor*in der Fakultät, im Fall des § 3 Abs. 7 zusätzlich durch eine*n Professor*in der Hochschule für angewandte Wissenschaften betreut werden; die Betreuungszusagen sind zusammen mit der Anmeldung der Promotionsabsicht vorzulegen. 4 Die*der Dekan*in prüft die Anmeldung und teilt der*dem Antragsteller*in die Annahme sowie mögliche Auflagen oder die Ablehnung nach Absatz 3 schriftlich mit. 5 Darüber hinaus wird eine schriftliche Betreuungsvereinbarung (Promotionsvereinbarung) entsprechend den jeweils gültigen Regelungen der Technischen Universität Berlin zwischen der*dem Antragsteller*in und den Betreuer*innen abgeschlossen. 6 Die genannten Regelungen werden durch das für die Promotionsordnung zuständige Gremium der Technischen Universität Berlin erlassen.

(2) 1 Im Falle der Annahme der Anmeldung hat die*der Antragsteller*in einen Anspruch auf angemessene Unterstützung der Arbeit durch die Fakultät im Rahmen der dieser zur Verfügung stehenden Sach- und Personalmittel. 2 Ein Rechtsanspruch auf einen Arbeitsplatz in der Universität besteht nicht. 3 Hat die*der Betreuer*in das Einverständnis erklärt, ist sie oder er zur Beratung verpflichtet, sofern sie oder er nicht triftige Gründe für die Beendigung der Betreuung beim Fakultätsrat geltend machen kann.

(3) 1 Der Fakultätsrat kann die Anmeldung nur zurückweisen, wenn

  • das Gebiet der Dissertation nicht durch eine*n hauptamtliche*n Professor*in, eine*n Hochschuldozent*in, eine*n Juniorprofessor*in oder eine*n promovierte*n Nachwuchsgruppenleiter*in oder eine*n dauerhaft hauptberuflich beschäftigte*n außerplanmäßige*n Professor*in vertreten ist,
  • die Arbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Sachund Personalmittel oder vom Thema her nicht durchführbar erscheint oder
  • die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 3 nicht gegeben sind. 2 Diese Zurückweisung ist der*dem Antragsteller*in schriftlich zu begründen. § 11 Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend.

(4) 1 Mit der Anmeldung der Promotionsabsicht wird die*der Antragsteller*in Doktorand*in. 2 Soweit nicht bereits ein Beschäftigungsverhältnis mit der Technischen Universität Berlin besteht, hat sich die*der Doktorand*in gemäß § 25 Abs. 2 BerlHG an der Technischen Universität Berlin zu immatrikulieren.

(5) 1 Die Annahme einer Promotionsabsichtserklärung kann vom Fakultätsrat aus wichtigem Grund widerrufen werden.  2 Ein Promotionsvorhaben wird eingestellt, sofern binnen 10 Jahren nach Annahme der Absicht kein Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt wird oder keine Anzeige / Rückmeldung durch den*die Kandidat*in und Betreuer*in für die Aufrechterhaltung der Promotionsabsicht eingereicht wurde.

§ 5 Zulassung zum Promotionsverfahren, Promotionsantrag

(1) 1 Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ist schriftlich an die zuständige Fakultät zu richten. 2 Ein Promotionsantrag ist auch dann zulässig, wenn die Promotionsabsicht nicht vorher gemäß § 4 Abs. 1 angemeldet oder wenn die Anmeldung vom Fakultätsrat zurückgewiesen worden ist. 3 Dem Promotionsantrag sind beizufügen:

  • eine Erklärung, dass die geltende Promotionsordnung bekannt ist,
  • Unterlagen zu § 3,
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • vier Ausfertigungen der Dissertation in ausgedruckter Form und eine elektronische Version der Dissertation als pdf-Datei; sofern mehr als zwei Gutachter*innen vorgesehen sind, muss die entsprechende Anzahl eingereicht werden,
  • Angaben darüber, inwieweit die Dissertation oder Teile davon schon vorveröffentlicht worden sind, eine Liste dieser Veröffentlichungen und jeweils ein Exemplar; für Arbeiten, die in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftler*innen entstanden sind (Co-Autor*innenschaft), eine Liste mit deren Namen und eine Darstellung des Eigenanteils gemäß § 2 Abs. 4,
  • eine eidesstattliche Versicherung, dass die Dissertation selbständig verfasst wurde, die benutzten Hilfsmittel und Quellen aufgeführt sind und bei Fällen von CoAutor*innenschaft die Darstellung des Eigenanteils gemäß 5. zutreffend ist,
  • eine Erklärung, ob bereits früher oder gleichzeitig die Promotionsabsicht gemäß § 4 oder ein Promotionsverfahren bei einer anderen Hochschule oder bei einer anderen Fakultät beantragt wurde, gegebenenfalls nebst vollständigen Angaben über dessen Ausgang (siehe auch § 7 Abs. 4 Satz 3).

(2) Dem Antrag kann ein Vorschlag für Gutachter*innen der Dissertation beigefügt werden, deren Wahl zu begründen ist.

(3) Der Promotionsantrag und die Unterlagen verbleiben längstens für 10 Jahre bei der Fakultät; nach dieser Frist werden sie dem Universitätsarchiv übergeben.

§ 6 Eröffnung des Promotionsverfahrens

(1) 1 Die*der Dekan*in der Fakultät prüft den Promotionsantrag und stellt fest, ob alle geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. 2 Bei erfüllten Voraussetzungen ist der Promotionsantrag unverzüglich dem Fakultätsrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

(2) Die Mitglieder des Fakultätsrates sowie die weiteren Professor*innen, Juniorprofessor*innen, die Mitglieder der Fakultät sind, haben das Recht, in die eingereichten Unterlagen Einsicht zu nehmen.

(3) 1 Stimmt der Fakultätsrat dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren zu, so bestellt er einen Promotionsausschuss. 2 Dieser besteht aus einer*m Vorsitzenden und mindestens zwei Gutachter*innen, wobei mindestens eine*r nicht der Technischen Universität Berlin angehören soll. 3 Sollten ein*e Gutachter*in oder mehrere Gutachter*innen gleichzeitig Co-Autor*innen von Forschungsergebnissen oder Arbeiten der*des Doktorand*in sein, muss sichergestellt sein, dass mindestens genauso viele Gutachter*innen hinzugezogen werden, die in keiner wissenschaftlichen Kooperationsbeziehung zu der*dem Doktorand*in gestanden haben oder stehen.

(4) 1 Die*der Vorsitzende des Promotionsausschusses muss hauptamtliche*r Professor*in, Hochschuldozent*in, Juniorprofessor*in oder ein*e promovierte*r Nachwuchsgruppenleiter*in der Fakultät sein. 2 Mindestens ein*e Gutachter*in muss ein*e hauptamtliche*r Professorin, ein*e Hochschuldozent*in, ein*e Juniorprofessor*in, ein*e promovierte*r Nachwuchsgruppenleiter*in, oder ein*e Gastprofessor*in derFakultät sein. 3 Auf Beschluss der Fakultät können in besonders begründeten Fällen dauerhaft hauptberuflich an der Technischen Universität beschäftigte Personen, denen eine außerplanmäßige Professur verliehen wurde, Dissertationen wie hauptamtliche Professor*innen begutachten. 4 Sofern bei der Anmeldung gemäß § 4 Abs. 1 eine Person aus der in Satz 2 definierten Gruppe zur*zum Betreuer*in bestellt wurde, erfüllt sie*er auch nach der Pensionierung oder Emeritierung oder dem Wechsel an eine andere Hochschule die Anforderungen des Satzes 2; sie*er zählt in diesem Fall zu den Gutachter*innen, die der TU Berlin angehören. 5 Zu externen Gutachter*innen gem. Abs. 3 Satz 2 können Hochschullehrer*innen einer anderen Hochschule oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtung des In- und Auslands bestellt werden; das schließt auch im Ruhestand befindliche oder entpflichtete Hochschullehrer*innen anderer Hochschulen ein. 6 Zu weiteren Gutachter*innen des Promotionsausschusses können auch entpflichtete oder in Ruhestand befindliche Professor*innen sowie Hochschullehrer*innen der gleichen oder einer anderen Fakultät der Technischen Universität Berlin oder einer anderen Hochschule oder vergleichbaren wissenschaftlichen Einrichtung des In- und Auslands bestellt werden. 7 Zu externen und weiteren Gutachter*innen können in besonders begründeten Fällen auch promovierte Wissenschaftler*innen aus dem In- oder Ausland bestellt werden, die nicht Hochschullehrer*innen sind. 8 Der Fakultätsrat kann zusätzlich Gutachter*innen bestellen, die nur die Dissertation bewerten. 9 Sie dürfen nicht in einer Kooperationsbeziehung zu der*dem Doktorand*in stehen und sind nicht Mitglieder des Promotionsausschusses. 10 Ihr Urteil muss aber vom Promotionsausschuss berücksichtigt werden. 11 Für sie gelten § 6 Abs. 4 (Sätze 4-7) und § 7 Abs. 1 und 2 entsprechend.

(5) Die*der Dekan*in der Fakultät unterrichtet die*den Doktorand*in von der Eröffnung des Promotionsverfahrens und teilt ihr*ihm die Zusammensetzung des Promotionsausschusses und die Namen etwaiger zusätzlicher Gutachter*innen gem. § 6 Abs. 4 Satz 8 mit.

(6) 1 Lehnt der Fakultätsrat den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren ab, so benachrichtigt die*der Dekan*in unverzüglich die*den Antragsteller*in. 2 Die Ablehnung ist schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 3 Der Bescheid ist von der*dem Dekan*in auszufertigen. 4Die*der Dekan*in benachrichtigt das Präsidium.

§ 7 Beurteilung der Dissertation

(1) 1 Die Gutachter*innen prüfen einzeln und unabhängig voneinander, ob die vorgelegte Dissertation als Promotionsleistung anerkannt werden kann. 2 Bei Vorveröffentlichungen berücksichtigen sie dabei die Darstellung zum substanziellen Eigenbeitrag der*des Doktorand*in gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2. 3 Sie beurteilen die Dissertation in schriftlichen Gutachten mit

  • befriedigend,
  • ausreichend oder
  • nicht ausreichend.

(2) 1 Die Gutachten sollen nicht später als drei Monate nach Eröffnung des Promotionsverfahrens der Dissertation der*dem Dekan*in der Fakultät vorgelegt werden. 2 Kopien der Gutachten werden der*dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses durch die*den Dekan*in übermittelt. 3 Fristüberschreitungen sind gegenüber der*dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu begründen.

(3) Beurteilt die Mehrheit der Gutachter*innen die Dissertation positiv, schlägt die*der Vorsitzende des Promotionsausschusses der*dem Dekan*in die Fortführung des Promotionsverfahrens vor.

(4) 1 Beurteilt die Mehrheit der Gutachter*innen die Dissertation als nicht ausreichend, so ist die Dissertation abgelehnt und das Promotionsverfahren wird eingestellt. 2 Die*der Dekan*in der Fakultät erteilt der*dem Doktorand*in einen schriftlichen Bescheid über die Einstellung des Promotionsverfahrens (entsprechend § 11 Abs. 4 Satz 1). 3 Eine abgelehnte Dissertation darf auch bei einer anderen Fakultät der Technischen Universität Berlin nicht mehr als Promotionsarbeit vorgelegt werden.

(5) 1 Beurteilt genau die Hälfte der Gutachter*innen die Dissertation mit nicht ausreichend, so ist vom Fakultätsrat im Benehmen mit dem Promotionsausschuss und der*dem Doktorandin ein*e weitere*r Gutachter*in, die*der Hochschullehrer*in einer anderen Universität sein soll, zu bestellen. 2 Über die Weiterführung oder die Einstellung des Promotionsverfahrens entscheidet sodann die Mehrheit der Gutachter*innen.

§ 8 Wissenschaftliche Aussprache

(1) 1 Wird das Promotionsverfahren weitergeführt, so vereinbart die*der Dekan*in mit dem Promotionsausschuss und der*dem Doktorand*in den Termin der wissenschaftlichen Aussprache. 2 Hierzu lädt die*der Dekan*in mindestens 14 Tage vor dem angesetzten Termin

  • die Mitglieder des Promotionsausschusses, die weiteren Gutachter*innen und die*den Doktorand*in,
  • die Mitglieder des Fakultätsrates, die weiteren Professor*innen, die Juniorprofessor*innen, die Privatdozent*innen, die außerplanmäßigen Professor*innen, die Honorarprofessor*innen und die promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, die Mitglieder der Fakultät sind, die Mitglieder des Präsidiums und
  • auf begründeten Vorschlag einer*s Gutachter*in, der*des Doktorand*in oder eines Mitglieds des Fakultätsrates weitere Wissenschaftler*innen ein, die nicht Mitglieder der Technischen Universität Berlin sein müssen.

3 Die Dissertation wird für die in Satz 2 genannten Personen wenigstens für die Dauer von 14 Tagen vor der wissenschaftlichen Aussprache zur Einsichtnahme bereitgestellt. 4 Die Mitglieder des Promotionsausschusses, die hauptamtlichen Hochschullehrer*innen und die Mitglieder des Fakultätsrates können die Gutachten nach § 7 einsehen. 5 Die*der Dekan*in kann den unter Satz 2 Buchstabe c) genannten Personen die Einsichtnahme in die Gutachten gestatten. 6 Der jeweils zuständige Fakultätsrat kann fachbezogen beschließen, auch der*dem Doktorand*in eine Einsichtnahme in die Gutachten vor der wissenschaftlichen Aussprache zu gewähren.

(2) 1 Die wissenschaftliche Aussprache ist universitätsöffentlich; die*der Vorsitzende des Promotionsausschusses soll auf Antrag der*des Doktorand*in auch die Teilnahme von Personen zulassen, die nicht der Technischen Universität Berlin angehören. 2 Die wissenschaftliche Aussprache findet in der Regel in deutscher oder englischer Sprache statt; der Promotionsausschuss kann Ausnahmen zulassen, sofern alle Mitglieder des Promotionsausschusses zustimmen. 3 Während der ganzen Aussprache ist die Anwesenheit der*des Doktorand*in und aller Mitglieder des Promotionsausschusses erforderlich. 4 In besonders begründeten Einzelfällen können mit Einverständnis der*des Doktorand*in und der anderen Mitglieder des Promotionsausschusses und im Einvernehmen mit der*dem Dekan*in externe Gutachter*innen per Bild- und Tonübertragung zugeschaltet werden. 5 Sie gelten dann in dieser Form als anwesend. 6 Ist der*dem Doktorand*in oder einem Mitglied des Promotionsausschusses die Anwesenheit bei der wissenschaftlichen Aussprache infolge höherer Gewalt unmöglich, so kann die*der Vorsitzende des Promotionsausschusses im Einvernehmen mit der*dem Doktorand*in und mit der*dem Dekan*in die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung vorsehen. 7 Die*der so Teilnehmende gilt als anwesend. 8 Ist dem gesamten Promotionsausschuss die Anwesenheit bei der wissenschaftlichen Aussprache infolge höherer Gewalt unmöglich, so kann die*der Vorsitzende des Promotionsausschusses mit Zustimmung der*dem Doktorand*in und der weiteren Mitglieder des Promotionsausschusses und im Einvernehmen mit der*dem Dekan*in die wissenschaftliche Aussprache als virtuelle Aussprache über eine Bildund Tonübertragung im Wege einer Konferenzschaltung vorsehen. 9 Werden Teilnehmer*innen nur per Bild- und Tonübertragung an der Aussprache beteiligt oder die gesamte Aussprache in virtueller Form durchgeführt, müssen die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung gegeben sein und es sind das Prinzip der Mündlichkeit, der Universitätsöffentlichkeit sowie das Kollegialprinzip bei der Beratung und Entscheidung des Promotionsausschusses zu wahren.

(3) 1 Die wissenschaftliche Aussprache besteht aus einem Vortrag der*des Doktorand*in über die Dissertation in der Regel von etwa 30 Minuten und einer daran anschließenden Diskussion mit den Gutachter*innen über die Fachdisziplin der Dissertation. 2 Mit Zustimmung der*des Vorsitzenden des Promotionsausschusses können die geladenen Teilnehmer*innen im Anschluss an die Diskussion Fragen zum Gegenstand der Dissertation an die*den Doktorand*in stellen. 3 Die Diskussion dauert in der Regel eine Stunde. 4 Die wissenschaftliche Aussprache dauert mindestens 90 Minuten, maximal 120 Minuten.

(4) 1 Unmittelbar nach der wissenschaftlichen Aussprache entscheidet der Promotionsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung, ob die*der Doktorand*in die wissenschaftliche Aussprache

  • befriedigend oder
  • ausreichend

bestanden hat oder sie nicht bestanden hat. 2 Außerdem fasst der Promotionsausschuss die Urteile der Gutachter*innen über die Dissertation zu einem gemeinsamen Urteil sehr gut, gut, befriedigend oder ausreichend zusammen. 3 Sofern die*der Doktorand*in die wissenschaftliche Aussprache bestanden hat, entscheidet der Promotionsausschuss dann auf Basis der Bewertungen für die Dissertation und die wissenschaftliche Aussprache, ob das Promotionsverfahren insgesamt

  • mit Auszeichnung bestanden (oder summa cum laude),
  • sehr gut bestanden (oder magna cum laude),
  • gut bestanden (oder cum laude), oder
  • bestanden (oder rite) ist.

4 Das Gesamturteil „mit Auszeichnung“ darf nur vergeben werden, wenn sämtliche Gutachter*innen die Dissertation uneingeschränkt mit „sehr gut“ beurteilt haben und auch die wissenschaftliche Aussprache vom gesamten Promotionsausschuss uneingeschränkt mit „sehr gut“ beurteilt wird.

(5) 1 Über die wissenschaftliche Aussprache ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen, das mindestens die folgenden Informationen enthalten muss:

  • Ort, Datum und Dauer der wissenschaftlichen Aussprache,
  • Name der*des Doktorand*in
  • Titel der Dissertation,
  • Mitglieder des Promotionsausschusses,
  • Urteil über die Dissertation,
  • Themen und Verlauf der wissenschaftlichen Aussprache,
  • Beurteilung der wissenschaftlichen Aussprache,
  • Gesamturteil,
  • Bemerkungen zur Veröffentlichung und die
  • Anwesenheitsliste.

2 Das Protokoll wird von den anwesenden Mitgliedern des Promotionsausschusses unterzeichnet.

(6) 1 Die*der Vorsitzende des Promotionsausschusses teilt das Ergebnis unverzüglich der*dem Doktorand*in mit und stellt ihr*ihm darüber eine vorläufige Bescheinigung aus. Stilistische oder kleinere sachliche Änderungen der Dissertation können im Einvernehmen zwischen der*dem Doktorand*in und dem Promotionsausschuss vereinbart werden. 2 Die*der Dekan*in wird über das Gesamtergebnis der Promotion informiert und unterrichtet den Fakultätsrat.

(7) 1 Hat die*der Doktorand*in die wissenschaftliche Aussprache gemäß Absatz 4 nicht bestanden, so kann sie*er innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses die Wiederholung der wissenschaftlichen Aussprache verlangen. 2 Die Wiederholung der wissenschaftlichen Aussprache findet innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses statt. 3 Die vorstehenden Absätze finden entsprechende Anwendung. 4 Sollte die*der Doktorandin innerhalb der gleichen Frist ein Gegenvorstellungsverfahren gemäß § 8 b eingeleitet haben, so hat dieses bis zu seinem Abschluss in Hinblick auf die Frist zur Beantragung der Wiederholung der wissenschaftlichen Aussprache aufschiebende Wirkung; die Wiederholung muss in dem Fall spätestens zwei Wochen nach Abschluss des Gegenvorstellungsverfahrens beantragt werden. 5 Das Promotionsverfahren ist einzustellen, sofern die*der Doktorand*in eine Wiederholung der wissenschaftlichen Aussprache nicht verlangt oder die wiederholte wissenschaftliche Aussprache nicht bestanden hat. 6 Über die Einstellung ist der*dem Doktorand*in gemäß § 11 Absatz 4 ein Bescheid zu erteilen.

§ 8a Akteneinsicht

1 Im laufenden Promotionsverfahren wird nach § 29 VwVfG Akteneinsicht gewährt. 2 Darüber hinaus ist innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Verfahrens Akteneinsicht möglich. 3 Die Akteneinsicht ist bei der*dem Dekan*in zu beantragen.

§ 8b Gegenvorstellung

(1) 1 Sowohl gegen die nach § 7 Abs. 1 erstellten Beurteilungen der einzelnen Gutachter*innen als auch gegen die nach § 8 Abs. 4 erfolgte Bewertung der mündlichen Aussprache durch den Promotionsausschuss kann die*der Doktorand*in nach Bekanntgabe der Gesamtbewertung Gegenvorstellung erheben, um eine Überarbeitung und Abänderung der Bewertungen zu erreichen. 2 Dabei dürfen die ursprünglichen Bewertungen nicht zu Ungunsten der*des Doktorand*in verändert werden.

(2) 1 Die Gegenvorstellung muss innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe der Gesamtbewertung bei der*dem Dekan*in eingereicht werden. 2 Aus der Begründung der Gegenvorstellung muss hervorgehen, gegen welche spezifische(n) Beurteilung(en) sie sich richtet.

(3) 1 Die*der Dekan*in leitet die Gegenvorstellung der*dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses zu. 2 Die von der Gegenvorstellung betroffenen Gutachter*innen bzw. - im Falle einer Gegenvorstellung gegen die Bewertung der mündlichen Leistung der Promotionsausschuss - überdenken ihre Bewertung unter Berücksichtigung der in der Begründung der Gegenvorstellung vorgebrachten Argumente und nehmen schriftlich dazu Stellung. 3 Der Promotionsausschuss bewertet die Promotionsleistung vor dem Hintergrund dieser Stellungnahmen erneut und fasst das Ergebnis des Gegenvorstellungsverfahrens schriftlich zusammen. 4 Diese Zusammenfassung soll der*dem Dekan*in innerhalb von drei Monaten nach Einleitung des Gegenvorstellungsverfahrens vorgelegt werden.

(4) Die*der Dekan*in informiert die*den Doktorand*in schriftlich über das Ergebnis der Gegenvorstellung.

§ 9 Veröffentlichung der Dissertation

(1) 1 Bevor die Promotion nach erfolgreich abgeschlossener wissenschaftlicher Aussprache vollzogen werden kann, muss die Dissertation innerhalb von zwölf Monaten nach der wissenschaftlichen Aussprache in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich gemacht werden. 2 Auf begründeten Antrag bei der Fakultät ist eine Verlängerung der Frist möglich.

(2) 1 In angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht ist die Dissertation dann, wenn die*der Verfasser*in die vom Promotionsausschuss genehmigte Fassung zum Zweck der Verbreitung unentgeltlich an die Universitätsbibliothek abgeliefert hat. 2 Die Universitätsbibliothek überprüft die abgelieferte Version auf Übereinstimmung mit den geforderten Vorgaben. 3 Als Abgabeformen sind zugelassen:

  • ein gedrucktes und dauerhaft haltbar gebundenes Exemplar zusammen mit der identischen elektronischen Version, deren Datenformat und Datenträger den Vorgaben der Universitätsbibliothek entsprechen müssen oder
  • fünfzehn dauerhaft haltbar gebundene Exemplare im Dissertationsdruck oder
  • bei Monographien drei Exemplare, wenn ein gewerblicher Verlag die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt und vertraglich zusichert, dass das Buch über einen Zeitraum von vier Jahren im Buchhandel lieferbar ist und im Impressum die Veröffentlichung als Dissertation unter Angabe der Technischen Universität Berlin als Dissertationsort ausgewiesen wird.

(3) 1 Den in der Universitätsbibliothek abzugebenden Exemplaren ist jeweils ein nach den Vorgaben der Universität zu gestaltendes Dissertationstitelblatt beizufügen. 2 Ein Muster des Dissertationstitelblattes liegt in der Universitätsbibliothek vor.

(4) Außerdem ist der Universitätsbibliothek auf elektronischem Weg die Zusammenfassung nach § 2 Abs. 2 Satz 5 zum Zweck der Verbreitung in bibliographischen Datenbanken zu übertragen.

§ 10 Vollzug der Promotion

(1) Die*der Dekan*in vollzieht die Promotion durch Aushändigung der Promotionsurkunde, sobald die*der Doktorand*in die Vorgaben des § 9 erfüllt hat.

(2) Die zweisprachige Urkunde (deutsch/englisch) enthält Thema, Gesamturteil des Promotionsverfahrens, das Datum der wissenschaftlichen Aussprache, die Unterschriften und das Datum der Unterschrift der*des Präsident*in und der*des Dekan*in sowie das Siegel der Technischen Universität Berlin.

(3) Mit der Aushändigung der Promotionsurkunde erhält die*der Doktorand*in das Recht, den jeweils verliehenen Grad zu führen.

(4) In der Fakultätsverwaltung ist eine Liste oder Kartei über die Promotionsanmeldungen, die gestellten Promotionsanträge und die abgeschlossenen Promotionen zu führen.

§ 11 Zurücknahme des Promotionsantrages, Einstellung des Promotionsverfahrens

(1) Einem Antrag der*des Doktorand*in auf Zurücknahme des Promotionsantrages kann die Fakultät nur entsprechen, solange kein schriftliches Gutachten abgegeben wurde.

(2) 1 Wenn die*der Doktorand*in es ohne einen vom Fakultätsrat anerkannten triftigen Grund versäumt oder ablehnt, einer zum Promotionsverfahren an sie*ihn ergangenen Aufforderung der*des Dekan*in nachzukommen oder wenn sie oder er die überarbeitete Fassung der Dissertation ohne einen solchen als triftig anerkannten Grund nicht innerhalb von zwölf Monaten nach einer positiv beurteilten wissenschaftlichen Aussprache in der vorgeschriebenen Form abgibt, wird das Promotionsverfahren durch Beschluss des Fakultätsrats eingestellt. 2 Dies gilt auch, wenn die*der Doktorand*in, nachdem ein schriftliches Gutachten abgegeben worden ist, mitteilt, dass sie oder er auf die Fortsetzung des Promotionsverfahrens verzichtet.

(3) 1 Wird vor der Aushändigung der Promotionsurkunde festgestellt, dass die*der Doktorand*in wissentlich irreführende Angaben gemacht hat, so entscheidet der Fakultätsrat nachdem er der*dem Doktorandin Gelegenheit gegeben hat, zu den gegen sie oder ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen, ob das Promotionsverfahren fortgesetzt wird. 2 Bestehen Zweifel an der Begründetheit der Vorwürfe, wird das Verfahren bis zur Klärung ausgesetzt.

(4) 1 Bescheide, mit denen die Einstellung des Promotionsverfahrens mitgeteilt wird, sind von der*dem Dekan*in schriftlich zu erteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 2 Das Präsidium ist zu benachrichtigen.

§ 12 Gemeinsames Promotionsverfahren mit ausländischen Bildungseinrichtungen

(1) Zur Förderung der internationalen Kooperation kann die Fakultät mit ausländischen Universitäten oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen, die das Promotionsrecht besitzen, ein gemeinsames Promotionsverfahren durchführen.

(2) 1 Der Rahmen für das gemeinsame Promotionsverfahren ist für den Einzelfall in einer vertraglichen Vereinbarung festzulegen, in der zu regeln ist, dass die Bestimmungen dieser Promotionsordnung für das gemeinsame Promotionsverfahren gelten. 2 In der Vereinbarung kann im Sinne der nachstehenden Vorschriften eine Abweichung von dieser Promotionsordnung bestimmt werden.

(3) Es muss sichergestellt sein, dass in dem Land, in welchem die ausländische Universität oder vergleichbare Bildungseinrichtung, mit der der Vertrag geschlossen werden soll, ihren Sitz hat, der erworbene Grad geführt werden kann.

(4) 1 Für die gemeinsame Promotion sind die Vorlage einer Dissertation und eine mündliche Promotionsleistung erforderlich. 2 Im Falle der Abfassung der Dissertation oder/und der Durchführung der mündlichen Promotionsleistung in der Landessprache der ausländischen Universität/vergleichbaren Bildungseinrichtung oder in einer anderen als der deutschen Sprache ist/sind eine schriftliche Zusammenfassung bzw. ein Resümee in deutscher Sprache zu erbringen. 3 Ein wesentlicher Teil der Erarbeitung der Dissertation muss an der Technischen Universität Berlin stattfinden.

(5) Zur Beurteilung der gemeinsamen Promotion wird von jeder Universität oder vergleichbaren Bildungseinrichtung neben der*dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses jeweils die gleiche Anzahl von Gutachter*innen eingesetzt.

(6) Die Promotionsunterlagen werden an der Universität oder vergleichbaren Bildungseinrichtung, an der die mündliche Promotionsleistung erbracht werden soll, geführt; die andere Universität oder vergleichbare Bildungseinrichtung erhält Kopien davon.

(7) Es wird eine zweisprachige Promotionsurkunde unter Hinweis auf das gemeinsame Promotionsverfahren und Angabe des in dem jeweiligen, betreffenden Lande zu führenden Doktorgrades von der Universität oder vergleichbarer Bildungseinrichtung, an der die mündliche Promotionsleistung erbracht wurde, ausgefertigt und von beiden Universitäten oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen unterzeichnet und gesiegelt.

§ 13 Ehrenpromotionen

(1) 1 Die Technische Universität Berlin kann auf Antrag einer Fakultät durch Beschluss des Akademischen Senats die akademischen Würden „Doktor*in der Ingenieurwissenschaften Ehren halber“ (Dr.-Ing. E. h.), „Doktor*in der Naturwissenschaften honoris causa“ (Dr. rer. nat. h. c.), „Doktor*in der Philosophie honoris causa“ (Dr. phil. h. c.) und „Doktor*in der Wirtschaftswissenschaften honoris causa“ (Dr. rer. oec. h. c.) als Auszeichnung für besondere wissenschaftliche Verdienste auf einem zu ihren Aufgaben gehörenden Gebiet verleihen. 2 Die*der zu Ehrende darf nicht Mitglied der Technischen Universität Berlin sein.

(2) 1 Die Beschlussfassung im Fakultätsrat erfordert zwei Lesungen. 2 Beide Abstimmungen sind geheim.

(3) 1 Der Akademische Senat muss ebenfalls über die Ehrenpromotion beschließen. 2 Näheres regelt die Geschäftsordnung des Akademischen Senats.

(4) Eine weitere Verleihung der akademischen Ehrenwürde gem. Absatz 1 ist nur möglich, wenn vorausgegangene Verleihungen durch eine andere Hochschule und aus anderen Gründen erfolgt sind.

(5) Die Ehrenpromotion wird durch Aushändigung einer von der*dem Präsident*in und von der*dem jeweiligen Dekan*in unterzeichneten und mit dem Universitätssiegel versehenen Urkunde vollzogen, in der die Verdienste der*des Promovierten hervorzuheben sind.

(6) Alle deutschsprachigen Hochschulen werden durch das Präsidium der Technischen Universität Berlin von der Verleihung dieser Würde informiert.

§ 14 Entziehung des Doktorgrads

(1) Ein von der TU Berlin verliehener Doktorgrad soll entzogen werden, wenn

  • sich nachträglich herausstellt, dass er durch Täuschung, Drohung, Bestechung oder Vermittlung gegen Bezahlung erworben worden ist oder dass wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung nicht vorgelegen haben,
  • sich die*der Inhaber*in durch späteres schweres wissenschaftliches Fehlverhalten der Führung des Doktorgrades unwürdig erwiesen hat.

(2) 1 Stellt der Fakultätsrat fest, dass ein hinreichender Verdacht besteht, dass Gründe gemäß Absatz 1 vorliegen, setzt er entsprechend § 6 Abs. 3 einen Promotionsausschuss ein und eröffnet das Entziehungsverfahren. 2 Die*der Betreuer*in der Dissertation soll nicht Mitglied dieses Ausschusses sein.

(3) 1 Der Promotionsausschuss prüft, ob Voraussetzungen für die Entziehung des Doktorgrades gem. Abs. 1 vorliegen und legt dem Präsidium der TU Berlin eine begründete Empfehlung vor. 2 Der*dem Promovierten ist im Rahmen des Entziehungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 3 Wenn die Anhörung vor dem Promotionsausschuss mündlich erfolgt, ist ein Protokoll anzufertigen.

(4) 1 Die Entscheidung trifft das Präsidium der TU Berlin auf der Grundlage des Vorschlages des Promotionsausschusses. 2 Die Entscheidung wird der*dem Promovierten schriftlich mitgeteilt. 3 Sie ist zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 4 Eine Entscheidung zur Entziehung des Doktorgrades beinhaltet auch die Aufforderung, nach Zugang des Bescheides die Promotionsurkunde an die TU Berlin zurückzugeben, gegebenenfalls gefertigte Kopien der Urkunde nicht mehr zu verwenden und unverzüglich zu vernichten sowie die Untersagung der weiteren Titelführung.

(5) 1 Ein Verfahren zum Entzug des Doktorgrades wird nicht mehr eingeleitet, wenn die Verleihung des Doktorgrades 20 Jahre oder länger zurückliegt. 2 Die Einleitung eines Entzugsverfahrens postum ist ausgeschlossen.

§ 14a Entziehung eines Ehrendoktorgrades

(1) Ein von der TU Berlin verliehener Ehrendoktorgrad soll entzogen werden, wenn

  • sich nachträglich herausstellt, dass er durch Täuschung, Bestechung, Drohung oder Vermittlung gegen Bezahlung erworben worden ist oder dass wesentliche Voraussetzungen für die Verleihung nicht vorgelegen haben,
  • sich die*der Inhaber*in durch späteres wissenschaftsbezogenes Verhalten der Führung dieses Titels als unwürdig erwiesen hat.

(2) 1 Stellt der Fakultätsrat fest, dass ein hinreichender Verdacht besteht, dass Gründe gemäß Absatz 1 vorliegen, berät er in zwei Lesungen, ob diese Voraussetzungen für die Entziehung des Ehrendoktorgrades gem. Abs. 1 gegeben sind. 2 Der*dem Inhaber*in der Ehrendoktorwürde ist im Rahmen des Entziehungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 3 Wenn die Anhörung vor dem Promotionsausschuss mündlich erfolgt, ist ein Protokoll anzufertigen. 4 Die Abstimmung über einen möglichen Entzug ist geheim durchzuführen und das Ergebnis dem Akademischen Senat zur Beschlussfassung vorzulegen.

(3) 1 Über die Entziehung entscheidet das Präsidium der TU Berlin auf der Grundlage der Beschlüsse des Fakultätsrats und des Akademischen Senats. 2 Die Entscheidung wird der*dem Inhaber*in der Ehrendoktorwürde schriftlich mitgeteilt. 3 Sie ist zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 4 Die Mitteilung umfasst auch die Aufforderung, die Ehrendoktorurkunde nach Zugang des Bescheids an die TU Berlin zurückzugeben, gegebenenfalls gefertigte Kopien der Urkunde nicht mehr zu verwenden und unverzüglich zu vernichten sowie die Untersagung der weiteren Titelführung.

(4) Alle deutschsprachigen Hochschulen werden durch das Präsidium der Technischen Universität Berlin von dem Entzug der Ehrendoktorwürde informiert.

(5) 1 Ein Verfahren zum Entzug des Doktorgrads wird nicht mehr eingeleitet, wenn die Verleihung des Ehrendoktorgrads 20 Jahre oder länger zurückliegt. 2 Die Einleitung eines Entzugsverfahrens postum ist ausgeschlossen.

§ 15 Übergangsregelungen

1 Promotionsverfahren, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung eröffnet worden sind, werden nach den bisher geltenden Ordnungen abgeschlossen. 2 Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung bereits einen Antrag auf Annahme der Promotionsabsicht gestellt haben, können innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Ordnung auf Antrag nach den bisher für sie gültigen Ordnungen ihre Promotion abschließen. 3 Die Wahl ist mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens unwiderruflich zu treffen.

§ 16 Inkrafttreten

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Technischen Universität Berlin in Kraft.

(2) Die Promotionsordnung vom 23. Oktober 2006 (AMBl. TU 6/2008, S. 106ff), zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 15. Januar 2014 (AMBl. TU 2/2014, S. 24ff), gilt ausschließlich für und bis zum Abschluss der Verfahren nach § 15 Satz 2 weiter und tritt nach deren Abschluss außer Kraft.

Anlage zur Promotionsordnung der Technischen Universität Berlin

Zuständigkeiten der Fakultäten für die Vergabe der Promotionsgrade:

  • Der Grad „Doktor*in der Ingenieurwissenschaften“ wird von den Fakultäten IV, V, VI und VII vergeben.
  • Der Grad „Doktor*in der Naturwissenschaften“ wird von den Fakultäten I, IV, V, VI und VII vergeben.
  • Der Grad „Doktor*in der Philosophie“ wird von den Fakultäten I, V und VI vergeben.
  • Der Grad „Doktor*in der Wirtschaftswissenschaften“ wird von den Fakultäten VI und VII vergeben.

dissertation mit auszeichnung bestanden

Note beim Doktorexamen

Bewertungssystem beim doktorexamen.

Das Bewertungssystem beim Doktorexamen ist ein zentraler Bestandteil des Promotionsverfahrens und variiert je nach Universität und Land. In vielen akademischen Systemen werden die Leistungen der Doktoranden anhand einer Skala bewertet, die von "Rite" (ausreichend) bis "Summa Cum Laude" (mit höchstem Lob) reicht. Die Bewertung basiert auf einer umfassenden Beurteilung der schriftlichen Dissertation und der mündlichen Verteidigung oder Disputation. Während die Dissertation die Tiefe der Forschung, die Originalität des Beitrags zum Fachgebiet und die Qualität der wissenschaftlichen Argumentation widerspiegelt, bietet die mündliche Prüfung die Gelegenheit, das Forschungsthema zu verteidigen und kritisches Denken zu demonstrieren. Die finale Note ist das Ergebnis einer sorgfältigen Bewertung durch eine Prüfungskommission, die die Gesamtleistung des Kandidaten berücksichtigt.

Akademische Ehrentitel und ihre Bedeutung

Die akademischen Ehrentitel "Summa Cum Laude", "Magna Cum Laude" und "Cum Laude" repräsentieren unterschiedliche Stufen der akademischen Exzellenz:

Summa Cum Laude : Dies ist die höchste Auszeichnung und wird nur an Doktoranden verliehen, deren Arbeiten außergewöhnlich und von herausragender Qualität sind. Eine Auszeichnung mit "Summa Cum Laude" setzt voraus, dass die Dissertation einen signifikanten und innovativen Beitrag zum Fachgebiet leistet und die mündliche Prüfung mit außerordentlicher Kompetenz absolviert wird.

Magna Cum Laude : Die Verleihung von "Magna Cum Laude" erfolgt an Doktoranden, die überdurchschnittliche akademische Leistungen erbringen. Die Dissertation muss umfassend, gut fundiert und methodisch einwandfrei sein, und die mündliche Prüfung sollte mit überzeugender Argumentation und tiefem Fachwissen bestehen.

Cum Laude : "Cum Laude" ist eine Anerkennung für Doktoranden, die die Anforderungen des Promotionsverfahrens solide erfüllen. Die Dissertation sollte korrekt und methodisch durchgeführt sein, und die mündliche Prüfung muss zeigen, dass der Kandidat das Forschungsthema beherrscht.

Der Doctor of Business Administration (DBA) ist die Dissertation im Bereich Business an der Munich Business School. An der Munich Business School bietet der DBA erfahrenen Fach- und Führungskräften die Möglichkeit, ihre praktischen Erfahrungen mit einer fundierten wissenschaftlichen Arbeit zu verknüpfen. Das Programm zielt darauf ab, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, komplexe geschäftliche Herausforderungen systematisch zu analysieren, Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen.

Note "Rite" beim Doktorexamen

Die Note "Rite" kennzeichnet das Bestehen des Doktorexamens ohne besondere akademische Ehrung. Sie bescheinigt, dass die Dissertation und die mündliche Prüfung den grundlegenden wissenschaftlichen Anforderungen entsprechen, ohne jedoch eine überdurchschnittliche Leistung zu zeigen. Obwohl "Rite" die Mindestanforderung für den Erhalt des Doktortitels erfüllt, spiegelt sie nicht das gleiche Maß an Anerkennung wider, das mit "Cum Laude", "Magna Cum Laude" oder "Summa Cum Laude" verbunden ist.

Tabelle der akademischen Ehrentiteln

Diese Tabelle bietet einen strukturierten Überblick über die einzelnen Schritte, die bei der Erstellung einer Dissertation zu durchlaufen sind, und hebt wichtige Aspekte hervor, die während des Prozesses zu berücksichtigen sind.
Ehrentitel Beschreibung
Summa Cum Laude Außergewöhnliche Leistung mit signifikantem Beitrag zum Fachgebiet
Magna Cum Laude Überdurchschnittliche Leistung mit überzeugender Forschung
Cum Laude Solide akademische Leistung, die die Anforderungen erfüllt
Rite Bestehen des Doktorexamens ohne besondere Ehrung

Bedeutung der Note beim Doktorexamen für die akademische und berufliche Zukunft

Die beim Doktorexamen erzielte Note hat weitreichende Auswirkungen auf die akademische Laufbahn und die beruflichen Möglichkeiten von Absolventen. Eine Auszeichnung wie "Summa Cum Laude" oder "Magna Cum Laude" kann die Tür zu renommierten Post-Doktorandenstellen, akademischen Positionen und Forschungsprojekten öffnen. Diese Ehrungen signalisieren ein hohes Maß an Fachwissen, Engagement und Innovationsfähigkeit, was sie zu wertvollen Merkmalen in wettbewerbsorientierten akademischen und beruflichen Umgebungen macht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Note beim Doktorexamen

Im Zusammenhang mit dem Doktorexamen und den damit verbundenen Bewertungen tauchen häufig zahlreiche Fragen auf. Das folgende FAQ soll einige der am meisten gestellten Fragen zum Thema "Note beim Doktorexamen" beantworten.

Wie wird die Note beim Doktorexamen festgelegt?

Die Note basiert auf der Bewertung der Dissertation und der Leistung in der mündlichen Prüfung durch eine akademische Prüfungskommission.

Kann ich meine Doktornote verbessern, wenn ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden bin?

Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Note nach der finalen Bewertung sind in der Regel begrenzt und hängen von den spezifischen Richtlinien der jeweiligen Universität ab.

Welche Rolle spielt die Doktornote bei der Jobsuche?

Eine hohe Doktornote, insbesondere eine Auszeichnung wie "Summa Cum Laude", kann die Chancen auf hochrangige akademische Positionen und Forschungsmöglichkeiten verbessern.

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  • Wie kommt die Note einer Dissertation zustande?
  • Dissertation schreiben

Bewertung der Dissertation

Promotion im Umbruch

Empfehlungen für die note der dissertation, summa cum laude – ausgezeichnet, magna cum laude – sehr gut.

  • Cum Laude – gut
  • Rite – genügend
  • Non sufficit – nicht genügend

Die Note einer Dissertation entscheidet oft über den späteren Karriereweg. Daher ist es nicht nur notwendig, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Man sollte zudem auch über den Weg auf dem die Benotung zustande kommt, Bescheid wissen. Dieser Beitrag zeigt deshalb anhand von Beispielen, wie die Note einer Dissertation zustande kommen kann.

In Deutschland promovierten im Jahr 2009 etwa 25.000 Absolventen. (Vgl. Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion ). Doch die Anzahl der durchgeführten Promotionen nimmt zu. So waren es 2014 dann schon über 28.000 in Deutschland (Vgl. Promotion im Umbruch , S. 18). Doch die Debatte um Qualitätsanforderungen an die Promotion ist seit einigen Jahren neu entfacht (Hornbostel, Tesch, S. 606 ff.). Nicht nur Plagiatsskandale und nicht nachvollziehbare Notenvergabe, sondern auch die Qualität der Promotion in manchen Fächern befeuern die Diskussion. Auch die in manchen Fachgebieten inflationäre und standortabhängige Vergabe der Bestnote facht den Streit immer wieder an (siehe dazu die Übersicht des Deutschen Zentrums für Hochschul- Wissenschaftsforschung ).

Die Einführung der strukturierten Promotion in Anlehnung an die angelsächsischen PhD Programme ist spätestens seit der Exzellenzinitiative in vielen Hochschulen angekommen. Sie sieht eine bessere Betreuung und gesicherte Finanzierung vor, ebenso wie ein zumindest für die Fakultät einheitliches Bewertungssystem. Doch wie wird nun eine Dissertation bewertet?

Der Note einer Dissertation liegen objektive Kriterien zugrunde. Für diese gibt es an fast jeder Hochschule eine Empfehlung (siehe z.B. die Empfehlung der Hochschule Hannover ):

Der Kandidat/die Kandidatin hat das Thema selbst vorgeschlagen.
Methode stammt vom Kandidaten/von der Kandidatin.
Relevante Literatur wurde weitgehend selbständig zusammengetragen.
Untersuchungen wurden weitgehend selbständig durchgeführt.
Vorgelegte Arbeit wurde weitgehend selbständig verfasst.
Wie gut ist die Arbeit strukturiert?
Ist das sprachliche Niveau gut?
Wie gut ist die graphische Ausarbeitung (Texte, Graphiken, Tabellen) ?
Wird in die Problematik gut eingeführt?
Wie klar ist die Fragestellung definiert?
Sind die Methoden gut beschrieben?
Wie gut sind die Kriterien zur Beurteilung der Variablen definiert?
Sind die Kontrollgruppen gut (qualitativ und quantitativ)?
Wie gut sind die Methoden zur Beantwortung der Fragen geeignet?
Ist die Genauigkeit der Methoden gewährleistet?
Wie gut ist die Stichprobenwahl (verfälschende Faktoren)?
Entspricht die Größe der Stichprobe der Fragestellung?
Wie gut sind die Resultate beschrieben?
Ist die statistische Auswertung gut?
Wie gut sind die Resultate nachzuvollziehen?
Wird die Methode diskutiert?
Wie gut werden die Resultate diskutiert?
Werden die Resultate mit der Literatur verglichen?
Wie klar sind die gezogenen Schlüsse?
Sind die Schlüsse durch die Resultate gut begründet?
Wie ausführlich und relevant ist die zitierte Literatur?
Einschätzung der wissenschaftlichen Originalität ?
Komplexität/Niveau der angewandten Methodik?

Tabelle 1: Bewertungskriterien, Quelle:  Charité Promotionsgutachtenvorlage 2009

Die Benotung erfolgt nach fünf Graden, die wir im folgenden näher erklären und beschrieben. Sie beschreiben, was eine Dissertation schließlich leisten muss, die einer solchen Bewertung genügt (Vgl. die  Empfehlungen der Universität des Saarlandes ).

Die Benotung soll demnach herausragenden Arbeiten vorbehalten bleiben. Diese enthalten zudem völlig neuartige Ansätze der Hypothesenbildung, der Zusammenführung bisheriger Erkenntnisse oder auch methodischer Neuentwicklungen. Sie sollen außerdem den in einem internationalen Maßstab deutlichen Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis oder methodischer Ansätze innerhalb eines Fachgebietes darstellen. Die Arbeit soll außerdem den oben genannten Kriterien uneingeschränkt und in besonderem Maße entsprechen. Die Zeitdauer der Promotion sollte außerdem maximal drei Jahre betragen haben (Richtwert).

Diese Benotung soll dann qualitativ hochwertigen Arbeiten vorbehalten bleiben, die jedoch neuartige Ansätze der Hypothesenbildung, der Zusammenführung bisheriger Erkenntnisse oder aber auch methodischer Neuentwicklungen enthalten. Die Arbeit sollte dementsprechend einen im internationalen Maßstab erkennbaren Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis oder methodischer Ansätze innerhalb eines Fachgebietes darstellen. Die Arbeit muss außerdem den oben genannten Kriterien voll entsprechen.

Cum laude – gut

Diese Benotung soll dann dementsprechend qualitativ guten Arbeiten vorbehalten bleiben, die zudem solide Ansätze der Hypothesenbildung, der Zusammenführung bisheriger Erkenntnisse oder dazu auch methodischer Neuentwicklungen enthalten. Sie soll anschließend einen im internationalen Maßstab erkennbaren Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis oder methodischer Ansätze innerhalb eines Fachgebietes darstellen, und gegebenenfalls den oben genannten Kriterien entsprechen.

Rite – genügend

Diese Benotung soll also qualitativ ordentlichen Arbeiten vorbehalten bleiben, die jedoch solide Ansätze der Hypothesenbildung, der Zusammenführung bisheriger Erkenntnisse oder aber auch methodischer Neuentwicklungen enthalten. Eine Arbeit mit einer solchen Bewertung stellt dann einen Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis oder methodischer Ansätze innerhalb eines Fachgebietes dar, und entspricht schließlich den oben genannten Kriterien in den wesentlichen Punkten.

Non sufficit – nicht genügend

Diese Benotung soll schließlich für Arbeiten vergeben werden, deren Ansätze der Hypothesenbildung, der Zusammenführung bisheriger Erkenntnisse oder aber auch methodischer Neuentwicklungen keinen Fortschritt wissenschaftlicher Erkenntnis oder methodischer Verbesserungen innerhalb eines Fachgebietes darstellen. Ebenso gilt die Benotung außerdem, wenn den genannten Kriterien dann nicht in ausreichender Weise entsprochen wird.

Die meisten Hochschulen geben Empfehlungen dementsprechend für die Note der Dissertation heraus. Diese bestehen außerdem aus Fragen, entlang derer das Gutachten gestaltet werden kann und zudem aus einem festen Notensystem. Zusammen mit der mündlichen Prüfung entsteht daraus schließlich die Note für die Dissertation.

Hornbostel, S./Tesch, J. (2014) : Die Forschungspromotion , Entwicklungstrends in Deutschland, in: Forschung & Lehre, 8/14, S. 606-608.

Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina (2017) : Promotion im Umbruch , Halle.

Wissenschaftsrat (2011) : Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion , Positionspapier.

dissertation mit auszeichnung bestanden

Marina Feidel

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Die Doktorarbeit ist eingereicht, die mündliche Prüfung bestanden – doch erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist die Promotion abgeschlossen. In diesem Artikel soll es nun darum gehen, Ihnen einen groben Überblick über verschiedene Formen und Möglichkeiten der Veröffentlichung zu geben. Wir hoffen, Ihnen damit die Entscheidung zu erleichtern, auf welche Art Sie Ihre Dissertation veröffentlichen.

Bitte beachten Sie: Mitunter formulieren die Gutachter Ihrer Arbeit verbindliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche, die Sie vor der Veröffentlichung berücksichtigen müssen. In diesem Fall ist vor der Drucklegung das Manuskript dem Betreuer bzw. Korreferenten erneut mit den gewünschten Änderungen vorzulegen. Bei Erfüllung der Auflagen erteilt der Betreuer bzw. Korreferent dann die Druckgenehmigung.

Publikationsmöglichkeiten: Überblick

Welche Möglichkeiten haben Sie, der Veröffentlichungspflicht nachzukommen? In der Promotionsordnung sind eine Reihe von Varianten aufgelistet:

  • Ihre Arbeit erscheint als Band einer Zeitschrift oder wissenschaftlichen Reihe
  • Ihre Arbeit wird als selbständige wissenschaftliche Monographie veröffentlicht (Einzelveröffentlichung)
  • Sie können Ihre Dissertation online über die Universitätsbibliothek publizieren. Die UB bietet Ihnen zusammen mit dem Olms-Verlag in Hildesheim außerdem die Möglichkeit, Ihre Dissertation parallel als Verlagspublikation und elektronisch zu veröffentlichen („Open Publishing LMU“)

Unterschiede, Vor- und Nachteile der Varianten

Worin bestehen nun die Unterschiede und welche (möglichen) Vor- und Nachteile der verschiedenen Veröffentlichungsformen gibt es?

Elektronische Veröffentlichung

Die Universitätsbibliothek der LMU München (UB) bietet Promovierenden die Möglichkeit, die Dissertation im elektronischen Format abzugeben. Die Arbeit wird dann auf dem Server der UB publiziert. Weitere Hinweise finden Sie dazu unter https://edoc.ub.uni-muenchen.de/

Die elektronische Veröffentlichung hat einige Vorteile:

Der Arbeitsaufwand für Umformatierungen (Überarbeitung des Layouts) ist deutlich überschaubarer als bei einer Print-Publikation.

  • Technisch sind kaum Vorkenntnisse erforderlich (zumindest nicht mehr als bei der Erstellung der Arbeit mittels PC).
  • Die Publikation erfolgt erheblich schneller als über einen Verlag. Sie erhalten Ihren Titel also früher.
  • Die Veröffentlichung ist (fast) kostenlos. Es müssen lediglich 6 gedruckte Exemplare bei der UB abgegeben werden, die geringe Druck- und Bindekosten verursachen.
  • Ihre Dissertation und damit Ihre Forschungsergebnisse sind leichter und schneller aufzufinden, dies begünstigt eine schnelle(ere) und breite(re) Rezeption.

Auf der anderen Seite gilt es zu bedenken:

  • Die Reputation einer elektronischen Veröffentlichung ist (je nach Fachdisziplin) in manchen Fächern immer noch niedriger als bei einer Print-Publikation - noch! Im Gegensatz zu wissenschaftlichen Verlagsreihen, in denen die Herausgeber über die Aufnahme in die Reihe entscheiden, musste die Arbeit keine weiteren „Qualitätskontrollen“ vor der Veröffentlichung durchlaufen.
  • Sie haben kein „richtiges“ Buch in Händen (falls Ihnen das wichtig sein sollte). Das „haptische“ Erlebnis fehlt.
  • Ist die Arbeit auf dem Server der UB veröffentlicht, nehmen andere Verlage sie in der Regel nicht mehr ins Programm. Eine spätere Veröffentlichung als Buch wird damit schwierig.

Für die letzten beiden Punkte gibt es seit einiger Zeit eine Lösung:

Die UB bietet zusammen mit dem Olms-Verlag eine neue, kostengünstige Möglichkeit, „Open Publishing LMU“. Sie können Ihre Dissertation parallel als Verlagspublikation und elektronisch auf dem Server Elektronische Dissertationen der LMU veröffentlichen. Die Kosten sind dabei äußerst überschaubar. Alle Informationen dazu finden Sie unter https://edoc.ub.uni-muenchen.de/help/oplmu.html . Auch andere Verlage bieten solche Formen von Hybrid-Publikation an, allerdings können hier – je nach Verlag – doch wieder erhebliche Kosten auf Sie zukommen.

Exkurs: Open Access versus Closed Access Wenn Sie Ihre Dissertation online veröffentlichen wollen, sollten Sie sich zumindest grundlegend mit der Art des Zugangs zu ihrer Veröffentlichung auseinandersetzen. Denn neben bezahlpflichtigen Zugangsmethoden gibt es immer mehr frei verfügbare wissenschaftliche Online-Ressourcen. Open Access ist hier das Zauberwort. Wenn Sie also eine möglich große Reichweite Ihrer Publikation erzielen wollen, mag ein Open Access-Modell sinnvoll sein. Wenn Sie dies aber wiederum bei einem größeren Verlag vorhaben, können auch bei einer Online-Veröffentlichung einiges an Kosten auf Sie zukommen. Informieren Sie sich also über das jeweilige Modell des Verlags, den Sie in Betracht ziehen.

Gedruckte Veröffentlichung: Wissenschaftliche Reihe oder Monographie

Wenn Sie Ihre Dissertation nicht elektronisch, sondern als „echtes“ Buch veröffentlichen wollen, gibt es hinsichtlich der Verlagswahl mehrere Möglichkeiten, die wiederum jeweils bestimmte Vor- und Nachteile haben.

Großer Fachverlag

Keine Frage: Veröffentlichen Sie Ihre Arbeit in einem großen bzw. bekannten Fachverlag, so hat dies sicherlich die größten Reputation im Wissenschaftsbetrieb. Das Prestige dieser Veröffentlichungsform rührt schlicht daher, dass solche Fachverlage nur diejenigen Manuskripte in ihr Programm aufnehmen, die von den Herausgebern bzw. Lektoren entsprechend geprüft wurden: Passt die Arbeit qualitativ und inhaltlich ins Verlagsprogramm bzw. die Reihe?

Wenn Ihre Arbeit dann in einem solchen Verlag veröffentlicht ist, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Arbeit auch tatsächlich von der (ggf. nicht nur wissenschaftlichen) Öffentlichkeit wahrgenommen wird: Renommierte Fachverlage bewerben ihre Neuerscheinungen und sorgen auch häufig dafür, dass Ihre Arbeit rezensiert wird.

Diesen Vorteilen stehen unbestreitbar auch einige Nachteile gegenüber:

Nicht selten fordert der Verlag eine Überarbeitung Ihre Manuskripts: In der Regel handelt es sich dabei um eine Kürzung! Das bedeutet: Gerade haben Sie Ihr Opus Magnum abgeschlossen und schon müssen Sie sich schon wieder damit intensiv beschäftigen…

Auch wenn die Verlage ggf. Ihr Manuskript nochmals neu formatieren und professionell setzen, fordern sie z.T. von Ihnen eine nach bestimmten Vorlagen gestaltete Datei. Das bedeutet: Sie haben ggf. viel Arbeit mit der (technischen) Überarbeitung. Manche - auch große und renommierte! - Verlage verlangen sogar, dass Sie selbst die Arbeit in ein druckfertiges Manuskript umformatieren! Der Zeitaufwand für das Layouten der eigenen Arbeit kann dabei erheblichen Umfang haben.

Aufgrund der vorangegangen Punkte ist es schon zu ahnen: An eine schnelle Publikation der Dissertation ist bei diesem Weg nicht zu denken! Angefangen von der Begutachtung Ihrer Arbeit durch den Verlag bis hin zu ggf. inhaltlichen und technischen Überarbeitungen – das alles kostet Zeit. D.h., dass Sie nicht nur auch nach der mündlichen Prüfung viel Arbeitszeit in Ihre Dissertation investieren müssen, sondern auch Ihre Doktorurkunde erst spät in Händen halten.

In der Regel ist die Veröffentlichung in einem renommierten Fachverlage mit nicht geringen Kosten verbunden, über die sich hier allerdings keine allgemeinen Angaben machen lassen: Jeder Verlag kalkuliert anders und die Kosten für Sie von vielen weiteren Faktoren abhängig wie Seitenumfang und Ausstattung (z.B. Farbseiten, Paperback oder Hardcover etc.), etwaiger Beteiligung am Verkaufserlös etc.

Zusätzlich ist es – selbst bei großen Verlagen - nicht unbedingt gegeben, dass der Verlag ein Korrektorat oder Lektorat übernimmt. Es kann passieren, dass Sie sich darum selbst bemühen oder dies extra bezahlen müssen.

Exkurs: Zahlen, aber nichts verdienen? Und was ist eigentlich die VG Wort? Wie sie wohl bereits bemerkt haben, haben wir bisher zwar viel über die Kosten einer Publikation gesprochen, aber kein Wort darüber verloren, was man mit einer Veröffentlichung verdienen kann. Dies liegt daran, dass erstens nicht alle Verlage Ihnen Royalties anbieten werden (oder aber sie sich mit einer Erhöhung des Druckkostenzuschusses im Voraus bezahlen lassen) und zweitens, dass aufgrund der oft eher kleinen Auflagen wissenschaftlicher Publikationen der mögliche Gewinn für Sie eher gering ausfallen dürfte. Wichtig ist daher: Informieren Sie sich über die VG Wort! Was die Gema im Bereich der Tonträger ist, ist die VG Wort im Bereich der Texte und Bücher: Die Verwertungsgesellschaft Wort hat es sich zur Aufgabe gemacht, Autorinnen und Autoren für die Vervielfältigung ihrer Werke zu entschädigen. Dies wird mitunter durch Erhebungen auf Druck- und Kopiergeräte und durch Abgaben von Universitäten finanziert. Dieses Geld wird in jährlichem Turnus an die registrierten Autorinnen und Autoren für die im jeweiligen Jahr veröffentlichten Publikationen ausgeschüttet. Dabei kann der Betrag von Jahr zu Jahr variieren. Um von diesen Ausschüttungen zu profitieren, müssen Sie sich also bei der VG Wort anmelden und Ihre Publikationen rechtzeitig melden. Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage der VG Wort: http://www.vgwort.de/startseite.html

Kleinere und auf Dissertationen spezialisierte Verlage

Inzwischen gibt es eine Menge kleinerer Verlage, die sich auf das Publizieren von Dissertationen (und oft auch Master- und Bachelor- bis hin zu Hausarbeiten) spezialisiert haben. Natürlich gibt es hier zwischen den Verlagen in dieser Kategorie viele Unterschiede, grob vereinfacht lassen sich aber einige gemeinsame Vor- und Nachteile feststellen. Vorteile sind:

  • Die Kosten variieren: Je nach Verlag und Vertragsmodell ist sogar eine kostenlose Veröffentlichung möglich!
  • Die Bearbeitungszeit bis zur Veröffentlichung ist in der Regel wesentlich kürzer. Oft werden Bücher im Print-on-Demand-Verfahren gedruckt.

Die Nachteile:

  • Meistens findet keine größere Qualitätskontrolle statt (bisweilen auch überhaupt keine) und es wird jedes Manuskript angenommen. Das Prestige einer solchen Veröffentlichung ist wesentlich geringer.
  • Häufig wird wenig bis überhaupt keine Werbung für die Veröffentlichung gemacht – dies ist für die Verlage schlicht nicht leistbar. Im ungünstigsten Fall wird Ihre Arbeit also kaum wahrgenommen.

Exkurs: Wie komme ich zu einem Verlag? Bei kleineren Verlagen sollten Sie auf der jeweiligen Homepage alle nötigen Informationen finden und gerade weil diese Verlage oft auf einen hohen Output angewiesen sind, sollte die Kontaktaufnahme relativ unproblematisch sein. Auch der Kontakt zur UB bei einer Online-Publikation ist relativ einfach. Bei größeren Verlagen aber kann die Kontaktaufnahme etwas schwieriger sein. Neben den zugänglichen Informationen auf der Homepage des Verlages raten wir Ihnen aber zuerst mit Ihrer Doktormutter oder Ihrem Doktorvater zu sprechen, ob sich nicht über diese ein Kontakt zu einem Verlag herstellen lässt oder vielleicht sogar ein Platz in einer Reihe finden lässt, für die ihre Professorin oder ihr Professor verantwortlich ist.

Schlussendlich ist die Entscheidung, wo sie publizieren, auch eine Entscheidung darüber, was Sie mit der Publikation Ihrer Dissertation erreichen wollen. Geht es Ihnen darum, die nötigen Voraussetzungen zu erfüllen, um den Doktorgrad führen zu dürfen, oder wollen Sie anschließend in der Wissenschaft bleiben und sehen Ihre Dissertation damit als erste große eigenständige Publikation an? Wie Sie diese Frage beantworten, können wir Ihnen nicht abnehmen, aber wenn Sie im Licht dieser Überlegung die vorher aufgeführten Möglichkeiten der Publikation betrachten, dürfte Ihnen die Wahl leichter fassen. Eine Publikation bei einem großen und teuren Verlag würde, wenn Sie danach nicht im wissenschaftlichen Bereich tätig werden wollen, kaum sinnvoll sein. Andersherum mag eine Publikation bei einem unbekannten Verlag, wenn Sie in der Wissenschaft bleiben möchten, ebenfalls nicht unbedingt hilfreich sein.

  • Impressum und Disclaimer
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Absolventen der Universität Bonn (Foto: Volker Lannert/Universität Bonn)

  • Promotionen
  • mit FH-Diplom möglich
  • mit Bachelor möglich
  • in Englisch möglich
  • anderer Fremdsprache möglich
  • in Gruppenarbeit möglich
  • kumulativ möglich
  • Promotionsabschluss

Das Promotionsverfahren wird mit einer Gesamtnote abgeschlossen, die von der Promotionskommission ermittelt wird. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Mittel der Note für die Dissertation und derjenigen für die mündliche Prüfung. Dabei wird die Note der Dissertation meist stärker gewichtet. Für die Bewertung der Dissertation und der Leistungen in der mündlichen Prüfung sowie für die Bildung der Gesamtnote der Promotion werden die traditionellen lateinischen oder die entsprechenden deutschen Bezeichnungen gebraucht. In der Regel wird folgende Notenskala verwendet:

Studentinnen der Universität zu Lübeck (Foto: Universität zu Lübeck)

„Die moderne Life Science Universität zu Lübeck bietet ein fokussiertes Studium zu Themen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen – interprofessionell vernetzt, forschungs- und wertbasiert.”

Prof. Dr. Gabriele Gillessen-Kaesbach, Präsidentin der Universität zu Lübeck

Studierende an der Hochschule für Musik und Theater Rostock (Foto: Thomas Häntzschel/Hochschule für Musik und Theater Rostock)

„Die Gesellschaft braucht junge Menschen, die bereit sind, Musik und Theater zu leben. Unsere Aufgabe ist es, einen Raum zu schaffen, in dem Studierende dieses Leben erproben und sich entwickeln können.”

Prof. Dr. Reinhard Schäfertöns, Rektor der Hochschule für Musik und Theater Rostock

Gebäude der ESMT Berlin (Foto: ESMT Berlin)

„Die ESMT Berlin ist eine forschungsorientierte Hochschule mit Promotionsrecht. Der Fokus auf Innovation, Leadership und Analytics macht uns besonders attraktiv für Studierende und Professoren aus aller Welt.”

Prof. Jörg Rocholl, Präsident der ESMT European School of Management and Technology

 
summa cum laudeausgezeichnet eine ganz hervorragende Leistung
magna cum laude sehr guteine besonders anzuerkennende Leistung
cum laudeguteine den Durchschnitt überragende Leistung
ritegenügend, bestandeneine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
insufficienter ungenügend, nicht bestanden insgesamt nicht mehr brauchbare Leistung

Das Prädikat „summa cum laude“ wird in der Regel nur vergeben, wenn die Dissertation und die mündliche Prüfung einstimmig von den Gutachterinnen und Gutachtern bzw. Prüferinnen und Prüfern mit „summa cum laude“ bewertet wurde. Die promotionsberechtigten Fakultäten können für die Erteilung dieses Prädikats auch weitere Anforderungen stellen, z.B. die Erstellung zusätzlicher Gutachten. Diese sind in den Promotionsordnungen geregelt.

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studieren und promovieren in Deutschland

Der Hochschulkompass informiert über deutsche Hochschulen und ist bundesweit das einzige Portal, das auf Selbstauskünften der Hochschulen beruht.

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Doktortitel, Doktorarbeit suchen, Promotion Studium, Dissertation, Dauer, Ablauf

Erhalten Sie Informationen zum Thema Doktortitel oder Doktorarbeit nach dem Studium. Sie erfahren in diesem Beitrag mehr zum Promotionsverfahren beziehungsweise Ablauf, der Veröffentlichung , zur Dauer der Promotion und wie Sie eine wissenschaftliche Arbeit suchen und finden können.

Doktortitel, Doktorarbeit suchen, Promotion Studium, Dissertation, Dauer, Ablauf

Was ist ein Doktortitel oder eine Promotion?

Die Promotion beziehungsweise das Promovieren mit Doktorarbeit führt zum Doktortitel im wissenschaftlichen Umfeld der unterschiedlichen Studiengebieten, so zum Beispiel in der Chemie, Physik, Biologie, Psychologie oder Medizin. Der Doktortitel ist die Auszeichnung für die bestandene Promotion und Dissertation . Er dient dazu, um vertiefte wissenschaftliches Arbeiten nachzuweisen und ist oftmals für Großfirmen (Konzerne) oder Universitäten und Hochschulen ein wichtiger Meilenstein für die Karriere. Sie stellt den in vielen Ländern höchsten Grad an wissenschaftlicher Arbeit dar. Die Kurzbezeichnung für den Doktortitel ist „ Dr. “ und wird verliehen mit der Veröffentlichung der wissenschaftlichen Arbeit.

Doktorarbeit, Dissertation, Disputation

Grundlegend besteht die Doktorarbeit aus zwei Teilbereichen , einer wissenschaftlichen Arbeit, welche sich auch Dissertation nennt und einer mündlichen Überprüfung der Arbeit der sogenannten Disputation .

Wer darf eine Promotion abnehmen?

Die Rechte eine Promotion abzunehmen haben in Deutschland hauptsächlich die Universitäten. Grundlegend ist es in Deutschland, so dass eine Habilitation , also das Arbeiten als Professor an einer Hochschule, einen Doktortitel voraussetzt.

Verfahrensablauf zum Doktortitel

Der Verfahrensablauf zur Promotion ist festgelegt und läuft normalerweise nach folgendem Schema ab:

Doktorvater finden

Interessenten an einer Promotion suchen sich einen Doktorvater, der Ihre wissenschaftliche Arbeit (Doktorarbeit) abnehmen will. Diese Personen sind Professoren an Universitäten, durchaus wird eine wissenschaftliche Arbeit jedoch bei Unternehmungen außerhalb der Hochschulen durchgeführt.

Doktorarbeit anmelden

Sofern Sie einen Doktorvater gefunden haben, ist es wichtig die Doktorarbeit bei einer Universität anzumelden und die jeweiligen Auflagen der Fakultät zu beachten, denn diese sind meist unterschiedlich. Die wissenschaftliche Arbeit selbst muss eine Forschungsarbeit sein, welche selbständig geleistet wurde und neue Erkenntnisse in einem bestimmten Fachgebiet erforscht hat. Gerade in den letzen Jahren wurden viele Dr. Titel beziehungsweise Promotionen auch wieder aberkannt, da Sie als Plagiate erkannt wurden.

Doktorarbeit Gutachten, Disputation

Nimmt die Kommission der Hochschule die Arbeit an, wird ein Gutachten der Dissertation erstellt und eine mündliche Überprüfung , welche als Disputation bezeichnet wird, durchgeführt. Diese Prüfung kann die Doktorarbeit zum Thema haben, aber in erster Linie geht es um die mündliche Verteidigung der Dissertation durch den Prüfling.

Abschluss Promotionsverfahren und Doktortitel

Der Abschluss des Promotionsverfahren ist nach einer Bewertung der gesamten Leistung erreicht. Jetzt geht es um die Veröffentlichung der Arbeit, damit der Doktortitel auch benutzt werden darf.

Veröffentlichung der Doktorarbeit

Der Doktortitel darf getragen werden, nachdem die Schrift also die Doktorarbeit beziehungsweise Dissertation veröffentlicht wurde. Mehr zum Thema Veröffentlichung der Promotion und den dabei entstehenden Kosten sowie weitere Tipps erfahren Sie hier .

Dauer bis zum Doktortitel

Die Dauer der Promotion ist sehr unterschiedlich und schwankt zwischen 1,5 bis 5 Jahre , je nachdem wie die Arbeit aufgebaut ist. Gerade bei empirisch sehr aufwendigen Arbeiten kann sich die Zeit nach hinten verschieben.

Doktorarbeit suchen und finden

Auf diesen Webseiten finden Sie nützliche Hinweise und Adressen zu ausgeschriebenen Promotionen oder wissenschaftlichen Arbeiten in Deutschland.

  • Promovieren beziehungsweise die Suche nach einer Promotion
  • Informationen und Promotionssuche
  • Promotionssuchmaschine von drarbeit.de
  • Informationen zum Bachelor Studium und Master Studium finden.

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Note beim doktorexamen – cum laude.

Dissertationen werden mit lateinischen Noten bewertet. Eine Note beim Doktorexamen gibt es somit wie beim Bachelor oder Master nicht mehr.

Es gibt kein standardisiertes Bewertungssystem. Zudem können die Übersetzung der lateinischen Noten in herkömmliche Schulnoten je nach Hochschule und Universität variieren.

In diesem 1a-Studi Artikel lernst du mehr über das cum laude in der Promotion.

Inhaltsverzeichnis

  • Summa vs. magna cum laude
  • Kreuzworträtsel Lösungen
  • Bewertungskriterien

Summa cum laude vs. magna cum laude

In einer Promotion werden in der Regel 6 unterschiedliche Lösungen für Noten verwendet.

  • summa cum laude
  • magna cum laude
  • insuffizienter

Summa cume laude Bedeutung

Promotionsnote Interpretation
summa cum laude Mit höchstem Lob – die optimalste Leistungsbeurteilung für eine wissenschaftliche Arbeit. In Relation zum Schulnotensystem entspricht dies einer 1+, also einem „sehr gut“ mit Auszeichnung.
magna cum laude Mit großem Lob – eine weiterhin hervorragende Beurteilung. Im Kontext des Schulnotensystems korrespondiert diese Bewertung mit einem „sehr gut“ oder einer glatten 1.
cum laude Mit Lob – eine Leistung, die sich über dem Durchschnitt befindet. In herkömmlichen Schulnoten umgewandelt, würde diese Bewertung einem „gut“ gleichkommen.
satis bene Genügend – eine Leistung, die den durchschnittlichen Anforderungen genügt. Es handelt sich hierbei um eine Arbeit, die zwar keine Mängel aufweist, jedoch auch nicht als besonders gut bewertet werden kann. Dies entspricht einem „befriedigend“ im Schulnotensystem.
rite Ausreichend – trotz vorhandener Mängel ist die Leistung gerade noch befriedigend. Im Schulnotensystem würde diese Leistung einer 3 bis 4 entsprechen, also an der unteren Skala von „befriedigend“ oder „ausreichend“.
insuffizienter Ungenügend – eine Leistung, die nicht ausreicht, um den akademischen Grad eines Doktors zu erlangen. Im Schulnotensystem wäre diese Bewertung als „mangelhaft“ oder „ungenügend“ einzustufen.

1a-Studi-Tipp: Anleitungen und Beispiele für das Schreiben einer wissenschaftlichen Thesis findest du hier in der 1a-Studi Akademie.

Wissenschaftliches Lektorat

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Note beim Doktorexamen – Kreuzworträtsel Lösungen

Auch beim Kreuzworträtsel wird häufig nach der Note beim Doktorexamen gefragt. Diese finde sich auch häufig in studentischen Magazinen und zielen darauf ab, das neue Wissen abzufragen.

Buchstabenanzahl Noten beim Doktorexamen
4 RITE
5 LAUDE
7 NONRITE
8 CUMLAUDE
9 SATISBENE
11 NONPROBATUM, NONSUFFICIT
13 MAGNACUMLAUDE, SUMMACUMLAUDE
14 INSUFFICIENTER, MAGNUMCUMLAUDE
15 INSIGNICUMLAUDE

1a-Studi-Tipp: Du interessierst dich für Kreuzworträtsel? Hier gibt es ein Weiteres zu wissenschaftlichen Arbeiten .

Bewertungskriterien einer Doktorarbeit

Die Bewertung einer Dissertation ist ein komplexer Prozess . Diese sind von der jeweiligen Fachdisziplin und von der spezifischen Hochschule abhängig.

Für Studenten, die eine Promotion anstreben, ist es daher essenziell, ein Verständnis für die unterschiedlichen Bewertungskriterien zu entwickeln.

Bewertungskriterien einer wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen einer Promotion

Kriterium Beschreibung Doktorarbeit Masterarbeit Bachelorarbeit
Wissenschaftlichkeit Die Arbeit muss auf fundierter Forschung basieren und akademische Standards erfüllen. Hoch Hoch Mittel
Originalität Die Arbeit sollte einen neuen Beitrag zum Forschungsstand leisten. Hoch Mittel bis Hoch Mittel
Methodologie Die müssen transparent und nachvollziehbar sein und den Forschungsfragen angemessen. Mittel bis Hoch Mittel Mittel
Struktur Die Arbeit sollte klar strukturiert sein und einen besitzen. Mittel Mittel Mittel
Argumentation Die Argumente müssen schlüssig und fundiert sein. Hoch Mittel bis Hoch Mittel
Sprachgebrauch Der wissenschaftliche Diskurs erfordert . Mittel Mittel Mittel
Quellennachweis Vollständige und ist erforderlich. Hoch Hoch Mittel
Relevanz Die Arbeit sollte untersuchen. Mittel bis Hoch Mittel Mittel
Schlussfolgerungen Die Schlussfolgerungen müssen aus den Ergebnissen abgeleitet und gut begründet sein. Mittel Mittel Mittel

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Dissertation Bedeutung und Definition

Arten und Typen von Dissertationen.

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Leistungsstipendium

Sie haben im vergangenen Studienjahr hervorragende Studienleistungen erbracht? Gratulation, dann können Sie sich für ein Leistungsstipendium bewerben.

Die Richtlinien, die Sie dafür erfüllen müssen und wie Sie sich bewerben können, finden Sie auf dieser Seite.

 ©www.peopleimages.com

Einreichfrist: 23. September bis 31. Oktober 2024

Stipendienhöhe und Vergabegrundsätze

Leistungsstipendien können Studierenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft, EWR Bürger:innen sowie Staatenlose und Flüchtlinge (siehe Novelle des StudFG zur "Gleichstellung von Ausländer:innen und Staaatenlosen" ), die ein ordentliches Studium an der Universität Graz betreiben und nach Maßgabe der Studienvorschriften hervorragende Studienleistungen erbracht haben, auf deren Antrag zuerkannt werden.

Ein Leistungsstipendium darf € 750 nicht unterschreiten und € 1.500 nicht überschreiten.

Die Vergabe erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung durch den/die Studiendekan:in.

Ein Rechtsanspruch auf ein Leistungsstipendium besteht nicht.

Die Vergabe ist nicht von der sozialen Bedürftigkeit des/der Bewerber:in abhängig.

Richtlinien für das Studienjahr 2023/24

Für alle studien gilt:.

  • Beurteilungszeitraum für das Studienjahr 2023/24: 01.10.2023 bis 30.09.2024
  • die Einhaltung der Anspruchsdauer , d. h. das betreffende Studium muss innerhalb der Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§§ 18 , 19 StudFG) absolviert werden. Zusatzinfo: Falls Sie im Sommersemester 2020 zum Studium gemeldet waren, wird dieses nicht berücksichtigt, d. h. die Anspruchsdauer kann in diesem Fall um zwei Semester überschritten werden.
  • Der/Die Bewerber:in hat während des Beurteilungszeitraumes durchgängig eine gute wissenschaftliche Praxis an den Tag gelegt und insbesondere bei Prüfungen und schriftlichen Arbeiten keine unerlaubten Hilfsmittel eingesetzt.

Für Studierende des Bachelor-, Master- und Lehramtsstudiums gilt zusätzlich:

  • Nachweis von mindestens 60  positiv absolvierten ECTS-Punkten im Studienjahr 2023/24 in einem Studium ist zu erbringen. Mindestens 50 ECTS müssen positiv benotet sein (sehr gut bis genügend), 10 ECTS können mit „mit Erfolg teilgenommen“ beurteilt sein.  Abschlussarbeiten und -prüfungen  zählen natürlich auch.
  • Der (gewichtete) Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Leistungen und wissenschaftlichen Arbeiten laut Curriculum ( der besten 50 positiv absolvierten und benoteten ECTS-Punkte )  darf höchstens 2,0 betragen.
  • Alle Prüfungen, die im Beurteilungszeitraum (siehe oben)  in einem Studium absolviert wurden, werden berücksichtigt. Es gilt das Prüfungsdatum auf dem Zeugnis . Bei Anerkennungen gilt grundsätzlich das Bescheiddatum als Prüfungsdatum. Jedoch können Prüfungen, die nicht im entsprechenden Studienjahr beurteilt wurden, aber im Beurteilungszeitraum anerkannt wurden, nicht berücksichtigt werden (ausgenommen sind während eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen des Studiums erbrachte Studienleistungen).
  • Freie Wahlfächer, welche in einem anderen Studium (andere Studienkennzahl) im Beurteilungszeitraum absolviert wurden und nicht mittels Bescheides anerkannt wurden, können im Höchstausmaß von 15 ECTS berücksichtigt werden.

Für Studierende des Doktoratsstudiums gilt zusätzlich:

  • Abschluss des Studiums innerhalb des Beurteilungszeitraums (siehe oben)
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (siehe oben)
  • die Beurteilung der Dissertation mit der Note „Sehr gut“
  • Absolvierung des Rigorosums mit „Mit Auszeichnung bestanden“

Für Erweiterungsstudien gilt zusätzlich:

  • Die Leistungen des Erweiterungsstudiums werden beim Antrag für das ordentliche Studium, dessen Erweiterung es dient, berücksichtigt (z. B. drittes Unterrichtsfach im Lehramtsstudium; Transkulturelle Kommunikation - 3. Fremdsprache; Konferenzdolmetschen 3. Fremdsprache).
  • Ein Antrag ausschließlich für ein Erweiterungsstudium kann nur gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Absolvierung von mindestens 34 positiv absolvierten ECTS des Erweiterungsstudiums im Beurteilungszeitraum (siehe oben) - Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Leistungen laut Curriculum von höchstens 1,5 - Einhaltung der für das Erweiterungsstudium vorgesehenen Studiendauer

Wo bewerbe ich mich?

Ein Antrag auf ein Leistungsstipendium kann nur an einer Fakultät eingereicht werden. Falls ein:e Studierende:r mehrere Studien studiert, ist die Bewerbung bei der Fakultät, bei der die höchste ECTS-Anzahl erbracht wurde, einzubringen. Die Zuerkennung erfolgt jedenfalls nur für ein Studium. Der gewichtete Notendurchschnitt wird innerhalb dieses Studiums berechnet.

Bei gemeinsam zwischen Universitäten (z. B. Musikologie) oder Pädagogischen Hochschulen eingerichteten Studien (z. B. Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung) kann ein Antrag nur an der jeweiligen Stammuniversität bzw. der Pädagogischen Hochschule gestellt werden, bei der die hauptsächliche Zulassung zum ordentlichen Studium besteht. Eine gegenseitige Anerkennung von Lehrveranstaltungen (z. B. KFU – PHStmk) ist nicht nötig, da ein automatischer Prüfungsdatenaustausch erfolgt (Ausnahme: AAU).

Studierende, die ein Lehramtsstudium betreiben, dessen Unterrichtsfächer an verschiedenen Fakultäten angeboten werden, dürfen den Antrag auf ein Leistungsstipendium nur einmal an einer Fakultät einbringen (bei der Fakultät des Unterrichtsfaches, in dem die höchste ECTS-Anzahl erbracht wurde). Es werden natürlich trotzdem die Leistungen des gesamten Studiums berücksichtigt.

Wie bewerbe ich mich?

Der Antrag ist in der App "Meine Leistungsstipendien" im UNIGRAZonline zu stellen. Die App scheint ausschließlich während der Bewerbungsfrist auf. Sollte eine elektronische Einreichung mangels aktivem Studierendenaccount oder aus einem anderen Grund nicht möglich sein, melden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail  am Dekanat.

Folgende Angaben und Unterlagen sind jedenfalls erforderlich:

  • Erfassung der Bankdaten  
  • Upload der Meldebestätigung über den Wohnsitz
  • Reisepass/Personalausweis  

Falls einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, sind folgende Unterlagen ebenfalls hochzuladen:

  • Nachweise zur Zugehörigkeit zur anspruchsberechtigten Personengruppe (Daueraufenthaltskarte etc.), wenn Sie kein:e österreichische:r Staatsbürger:in sind
  • Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen iSd §§ 18 und 19 StudFG. Zusatzinfo: Falls Sie im Sommersemester 2020 zum Studium gemeldet waren, wird dieses nicht berücksichtigt, d. h. die Anspruchsdauer kann in diesem Fall um zwei Semester überschritten werden.
  • Anerkennungsbescheide, sofern diese nicht in UNIGRAZonline aufscheinen. Wenn im Anerkennungsbescheid keine Noten bzw. Semesterstunden aufscheinen ist das jeweilige Zeugnis ebenfalls hochzuladen. Die Umrechnung erfolgt nach den Bestimmungen der Universität Graz. Es gilt das Datum des Anerkennungsbescheides, dieses muss im Beurteilungszeitraum liegen.
  • Bescheid der Bewilligung eines individuellen Studiums
  • Leistungsnachweise (Zeugnisse) für Prüfungen die nicht in UNIGRAZonline aufscheinen

Eine Antragstellung ist auch möglich, wenn vor Ende des Studienjahres das Studium abgeschlossen wurde, eine aktuelle Beurlaubung vorliegt oder eine Bewerbung für ein Leistungsstipendium an einer anderen Universität für ein anderes Studium erfolgt ist.

Bin ich antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Studierende ordentlicher Studien der Geisteswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Graz mit österreichischer Staatsbürgerschaft, gleichgestellte Ausländer:innen und Staatenlose (siehe Novelle des StudFG zur "Gleichstellung von Ausländer:innen und Staatenlosen" ).

Der/Die Bewerber:in muss die  Anspruchsdauer einhalten , d. h. das betreffende Studium muss innerhalb der Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§§  18 ,  19  StudFG) absolviert worden sein bzw. muss der/die Bewerber:in sich zum Zeitpunkt der Bewerbung innerhalb der Anspruchsdauer befinden.  Zusatzinfo:  Falls Sie im Sommersemester 2020 zum Studium gemeldet waren, wird dieses nicht berücksichtigt, d. h. die Anspruchsdauer kann in diesem Fall um zwei Semester überschritten werden.

Der/Die Bewerber:in hat durchgängig eine gute wissenschaftliche Praxis an den Tag gelegt und insbesondere bei Prüfungen und schriftlichen Arbeiten keine unerlaubten Hilfsmittel eingesetzt.

Bearbeitung der Anträge

Alle Stipendienwerber:innen werden unter Angabe einer Reihung vom Dekanat über eine Zuerkennung oder Ablehnung (mit Begründung) per E-Mail spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres verständigt. Es wird gebeten, von vorherigen Telefon- und E-Mail-Anfragen zur Entscheidung Abstand zu nehmen!

Falls die Anzahl der Bewerbungen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer ist als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, erfolgt eine Reihung:

nach dem Notendurchschnitt der besten 50 positiv abolvierten und benoteten ECTS-Punkte,

falls nötig nach der Zahl der zusätzlich positiv absolvierten ECTS-Punkte (ohne Berücksichtigung der Noten, d. h. auch mit "mit Erfolg teilgenommen" beurteilte Lehrveranstaltungen).

Auch bei der Höhe des zu vergebenden Betrags können diese Parameter gegebenenfalls berücksichtigt werden.

Die Nachreichung einzelner Beilagen (Nachweis Studienzeitverzögerung, Anerkennungsbescheide, nicht österreichische Staatsbürgerschaft) ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist die fristgerechte Erfassung der Bewerbung über UNIGRAZonline. Über Ausnahmefälle entscheidet der/die zuständige Studiendekan:in bzw. Vizestudiendekan:in.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich:

Amtsrätin christina hörzer.

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COMMENTS

  1. Note beim Doktorexamen: Welche gibt es?

    Wie in der Schule gibt es im Prinzip sechs Noten beim Doktorexamen, sie lauten: summa cum laude, magna cum laude, cum laude, satis bene, rite, insuffizienter oder non sufficit. Was sie bedeuten, verrät die folgende Tabelle.

  2. Promotion (Doktor)

    Von den in Deutschland im Abschlussjahr 2013 abgelegten Promotionsprüfungen wurden vier nicht bestanden. Bei 97 % der bestandenen Prüfungen ist die Note bekannt: 17 % erhielten die Note mit Auszeichnung, 55 % die Note sehr gut, 24 % die Note gut, 3,6 % die Note befriedigend und 0,2 % die Note ausreichend.

  3. Die Noten der Diss

    Einige Fakultäten verwenden noch abweichende Bezeichnungen für die Bewertung der Dissertationsschrift, diese lauten z.B. opus eximium (»herausragendes Werk«), opus valde laudabile (»sehr lobenswertes Werk«), opus laudabile (»lobenswertes Werk«) und. opus idoneum (»geeignetes Werk« sowie.

  4. Dissertation

    Lediglich bei durchgängig übereinstimmender Beurteilung der Dissertationsarbeit und der mündlichen Prüfung kann zusätzlich ein „Mit Auszeichnung bestanden" (summa cum laude) für die Gesamtleistung zuerkannt werden.

  5. Promotion

    Der Fachbereich Chemie bietet Ihnen ausgezeichnete Arbeitsbedingungen und ein spannendes Forschungsumfeld. Der Weg bis zur Erlangung des Doktortitels gliedert sich in mehrere Abschnitte. Was in den einzelnen Abschnitten zu beachten ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

  6. Benotung Doktorarbeit

    rite:Mit ‚rite' wird eine 3 oder die Einschätzung ‚genügend' bzw. ‚bestanden' oder ‚ausreichend' ausgedrückt. An manchen Universitäten wird zwischen einem ‚cum laude' und einem ‚rite' noch die Note ‚ satis bene ' vergeben.

  7. Von der Disputation bis zur Urkundenausgabe

    Die Gesamtnote „mit Auszeichnung" kann nur vergeben werden, wenn das gewichtete arithmetische Mittel der Dissertations- und Disputationsnoten weniger als 1,0 beträgt und mindestens einmal für die Dissertation die Note „mit Auszeichnung" durch gutachtende Person verliehen wurde.

  8. PhD

    Sind während der Dissertation mindestens 3 Publikationen mit originären Forschungsergebnissen in begutachteten Zeitschriften erschienen oder zur Veröffentlichung angenommen, können diese als kumulative Dissertation zusammengefasst und eingereicht werden. Wichtig ist hierbei, dass die Arbeiten im Rahmen der Dissertation entstanden und Sie ...

  9. Promotion: Der Weg zum Doktortitel

    Sie wird erlangt durch die Dissertation - eine selbständige wissenschaftliche Arbeit, die neue wissenschaftliche Ergebnisse enthält - und eine mündliche Prüfung (Kolloquium oder Disputation). Die Bezeichnung „Dr." wird allerdings meist erst offiziell geführt, wenn die Dissertation veröffentlicht bzw. publiziert wurde.

  10. Promotionsabschluss

    Erst wenn alle Promotionsleistungen erbracht sind und die Dissertation veröffentlicht ist, wird der Doktorandin bzw. dem Doktoranden die Promotionsurkunde ausgehändigt. Mit der Aushändigung der Promotionsurkunde ist das Recht verbunden, den erworbenen Doktorgrad zu führen.

  11. PDF Promotionsverfahren: Die Dissertation

    • Wird die Annahme der Dissertation empfohlen, so ist mit dem Gutachten zugleich eines der folgenden Prädikate vorzuschlagen: a) summa cum laude (mit Auszeichnung), b) magna cum laude (sehr gut), c) cum laude (gut), d) rite (genügend). (§ 14 III PromO)

  12. Eröffnung und Abschluss des Promotionsverfahrens

    In der Regel sind drei Gutachten erforderlich, wenn Sie eine Bewertung der Dissertation mit "Mit Auszeichnung bestanden" (summa cum laude) anstreben. Dem Antrag ist laut Promotionsordnung vom 10.10.2022 Folgendes beizulegen:

  13. Summa cum laude

    Die lateinische Bezeichnung summa cum laude (deutsch mit höchstem Lob) ist üblicherweise die höchste Auszeichnungsstufe einer Dissertation in deutschsprachigen Ländern. In anderen Ländern wird sie teilweise auch für andere akademische Abschlüsse (z. B. Bachelor of Arts) verwendet.

  14. Der Weg zum Doktor führt über die Promotion

    Wege zur Promotion. Bewertung und Abschluss der Promotion. Perspektiven einer Promotion nach Studienfach. Unterschied zwischen Promotion und Dissertation. Der Unterschied zwischen einer Dissertation und einer Promotion besteht darin, dass das Schreiben der Dissertation ein Teil der Promotion ist.

  15. Promotionsordnung der TU Berlin

    4 Das Gesamturteil „mit Auszeichnung" darf nur vergeben werden, wenn sämtliche Gutachter*innen die Dissertation uneingeschränkt mit „sehr gut" beurteilt haben und auch die wissenschaftliche Aussprache vom gesamten Promotionsausschuss uneingeschränkt mit „sehr gut" beurteilt wird.

  16. Note beim Doktorexamen: Zwischen Summa Cum Laude und Magna Cum Laude

    Eine Auszeichnung mit "Summa Cum Laude" setzt voraus, dass die Dissertation einen signifikanten und innovativen Beitrag zum Fachgebiet leistet und die mündliche Prüfung mit außerordentlicher Kompetenz absolviert wird.

  17. Wie kommt die Note einer Dissertation zustande?

    Summa cum laude - ausgezeichnet. Magna cum laude - sehr gut. Cum Laude - gut. Rite - genügend. Non sufficit - nicht genügend. Literatur. Die Note einer Dissertation entscheidet oft über den späteren Karriereweg. Daher ist es nicht nur notwendig, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

  18. PDF Guidelines for the evaluation of the dissertation for the doctoral

    Mit Auszeichnung bestanden (summa cum laude) 1,0 The quality of the dissertation content is assessed by taking into account the central aspects of the scientific performance. These include: originality, innovation, relevance, scope of scientific achievements, scientific independence, quality and significance of the control tests.

  19. Publikation der Dissertation

    Die Doktorarbeit ist eingereicht, die mündliche Prüfung bestanden - doch erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist die Promotion abgeschlossen. In diesem Artikel soll es nun darum gehen, Ihnen einen groben Überblick über verschiedene Formen und Möglichkeiten der Veröffentlichung zu geben.

  20. Gesamtnote der Dissertation

    Das Promotionsverfahren wird mit einer Gesamtnote abgeschlossen, die von der Promotionskommission ermittelt wird. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem Mittel der Note für die Dissertation und derjenigen für die mündliche Prüfung. Dabei wird die Note der Dissertation meist stärker gewichtet.

  21. Doktortitel, Doktorarbeit suchen, Promotion Studium, Dissertation

    Der Doktortitel ist die Auszeichnung für die bestandene Promotion und Dissertation. Er dient dazu, um vertiefte wissenschaftliches Arbeiten nachzuweisen und ist oftmals für Großfirmen (Konzerne) oder Universitäten und Hochschulen ein wichtiger Meilenstein für die Karriere.

  22. Note Doktorexamen

    Dissertationen werden mit lateinischen Noten bewertet. Eine Note beim Doktorexamen gibt es somit wie beim Bachelor oder Master nicht mehr. Es gibt kein standardisiertes Bewertungssystem. Zudem können die Übersetzung der lateinischen Noten in herkömmliche Schulnoten je nach Hochschule und Universität variieren.

  23. Leistungsstipendium Geisteswissenschaftliche Fakultät Graz

    Absolvierung des Rigorosums mit „Mit Auszeichnung bestanden" Für Erweiterungsstudien gilt zusätzlich: Die Leistungen des Erweiterungsstudiums werden beim Antrag für das ordentliche Studium, dessen Erweiterung es dient, berücksichtigt (z. B. drittes Unterrichtsfach im Lehramtsstudium; Transkulturelle Kommunikation - 3.